Kirche einigt sich mit Ex-Mitarbeiterin

Der Arbeitsgerichtsprozess, den die ehemalige Leiterin des Bildungshauses St. Georgen am Längsee gegen die Kirche angestrengt hat, ist mit einem außergerichtlichen Vergleich beigelegt worden. Man sei „nicht schlecht“ ausgestiegen, heißt es aus der Diözese.

Der Vergleich mit der Ex-Mitarbeiterin beinhaltet zu einen, dass das Dienstverhältnis mit März endet, außerdem bekommt die Ex-Mitarbeiterin sechs Monatsentgelte ausbezahlt. Jede Partei begleicht die Anwaltskosten selbst, und alle wechselseitigen Ansprüche sind mit dem Vergleich bereinigt. Es wurde „ewiges Ruhen“ vereinbart.

Rechtsgültigkeit zuerst noch bezweifelt

Der Anwalt der Diözese, Norbert Moser, hatte am ersten Verhandlungstag am Landesgericht noch die Rechtsgültigkeit des Dienstvertrages bezweifelt. Denn finanzielle Verpflichtungen, die den Betrag von 80.000 Euro überschreiten, müssten nach den kirchlichen Vorschriften vom Vermögensverwaltungsrat bewilligt werden. Eine solche Bewilligung liege aber nicht vor, obwohl der Geschäftsführerin ein Jahresgehalt von 91.000 Euro plus Dienstauto und Dienstwohnung zugestanden worden sei.

Die Ex-Leiterin des Bildungshauses berief sich in ihrer Klage auf eine Klausel in ihrem Vertrag, laut der eine Kündigung während einer Sedisvakanz ausdrücklich ausgeschlossen sei. Ihr Anwalt Kurt Klein argumentierte zudem, der Diözesanadministrator sei nach dem Kirchenrecht gar nicht befugt gewesen, die Kündigung auszusprechen. Der Standpunkt der Diözese stand dazu im diametralen Gegensatz. So sei Enzingers Funktion kein Kirchenamt, sie sei ja auch nicht per Dekret bestellt worden.

Ex-Mitarbeiterin forderte zwei Jahresgehälter

Nun hat man sich also doch geeinigt. Auf den jetzt geschlossenen Vergleich angesprochen, sagte Burkhard Kronawetter, Leiter des Amtes für Liegenschaft und Recht in der Diözese Gurk: "Der Grund dafür liegt darin, dass es in jedem Prozess ein gewisses Risiko auch bezüglich der Prozesskosten besteht und wir beschlossen haben, dieses in Grenzen zu halten.“

Der Vergleich kostet die Kirche geschätzte 45.000 Euro – ursprünglich hatte die Ex-Leiterin des St. Georgener Bildungshauses zwei Jahresgehälter gefordert. Der Vergleich kommt die Kirche günstiger. „Davon gehen wir aus, ja. Auch weil mit dem Gang durch alle drei Instanzen enorme Kosten verbunden wären. Wir sind nicht so schlecht ausgestiegen.“

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Untreue

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Ex-Mitarbeiterin hätten beim Vergleich keine Rolle gespielt. Kronawetter: „Das Verfahren ist vor der Staatsanwaltschaft nicht beeinflussbar – auch durch uns nicht. Die Staatsanwaltschaft führt das Verfahren weiter, oder auch nicht. Es hatte auf die Vergleichsgespräche jedenfalls keinen Einfluss.“

Mit dem Vergleich ist auch nur die arbeitsrechtliche Seite der ganzen Causa abgedeckt. Gegen die Ex-Mitarbeiterin, der ein Naheverhältnis zu dem nach St. Pölten gewechselten Diözesanbischof Alois Schwarz nachgesagt wird, läuft ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, und zwar wegen des Verdachts der Untreue. Das Verfahren wurde wegen möglicher Befangenheit in Klagenfurt an die Staatsanwaltschaft Graz abgetreten, diese ermittelt gegen Enzinger sowie unbekannte Täter.

Zu Bildungshaus: „Frei neue Wege zu beschreiten“

Wie geht es nun aber mit dem Bildungshaus St. Georgen weiter? Die Führung hat Franz Schils inne, dabei bleibt es. Weiteren Entscheidungen des Administrators und der Geschäftsführung könne nicht vorgegriffen werden. Kronawetter: „Was den Bereich des Bildungshauses betrifft, ist der Weg jetzt frei, neue Wege zu beschreiten.“

Weiterhin ausstehend ist der Prüfungsbericht, der das Bistum generell betrifft. Es sei davon auszugehen, dass dieser Ende November veröffentlicht werden kann, so Kronawetter: „Erst wenn dieser Teil abgeschlossen ist, ist ein Schlussstrich gezogen. Für die Zeit der Sedisvaskanz wird es eine Regelung geben, die aber einem neuen Bischofsjahr nicht vorgreifen kann".

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