Ermittlungen gegen Ex-Leiterin von St. Georgen

Die ehemalige Leiterin des Stifts St. Georgen hat die Diözese wegen ihrer Kündigung geklagt. Aber auch gegen sie werden Ermittlungen wegen Untreue geführt, allerdings von der Staatsanwaltschaft Graz, wegen möglicher Befangenheit in Klagenfurt.

Auslöser für die Ermittlungen sind Unterlagen aus dem Arbeitsgerichtsprozess, die Richter Helfried Kandutsch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hatte. Die enge Vertraute von Bischof Alois Schwarz hatte einen Dienstvertrag mit einem Jahreseinkommen von 91.000 Euro, dazu eine Dienstwohnung und ein Dienstauto. Im März 2018 wurde dem Vertrag noch eine Klausel hinzugefügt, die sinngemäß besagt, dass sie in der Zeit, in der die Diözese ohne Bischof ist, unkündbar ist.

Anschein von Befangenheit reicht aus

Der Anwalt der Kirche zweifelt die Gültigkeit des Vertragswerkes an, unter anderem, weil notwendige Unterschriften fehlen. Nach Einlangen der Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt prüfte die Oberstaatsanwaltschaft Graz, ob mögliche Befangenheitsgründe vorliegen, die dagegen sprechen, dass die Klagenfurter Staatsanwälte ermitteln, so Erich Leitner, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Graz. Hier reiche auch schon der Anschein der Befangenheit aus.

Da es bei diversen offiziellen Veranstaltungen aber etwa auch beim Weihnachtsgottesdienst in der Justizanstalt regelmäßig Kontakt zwischen Staatsanwälten und kirchlichen Würdenträgern bis hin zum Bischof gebe, habe man die Ermittlungen in der Causa der Staatsanwaltschaft Graz übertragen, sagte Leitner.

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