Untreueverdacht gegen Ex-Kirchenmitarbeiterin

Seit Mittwoch bekämpft eine ehemalige Kirchenmitarbeiterin in Kärnten ihre Kündigung vor Gericht. Gegen sie wurde nun auch ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue eingeleitet.

Die Ex-Leiterin des Bildungshauses St. Georgen/Längsee klagte die Diözese Gurk-Klagenfurt nach ihrer Kündigung. Sie ist seit Anfang Juli beurlaubt, mit Ende des Jahres wird das Dienstverhältnis beendet.

Richter Helfried Kandutsch sorgte gleich zu Prozessbeginn am Mittwoch für eine Überraschung. Er gab bekannt, die Unterlagen in der Causa an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt weitergeleitet zu haben, und zwar wegen des Verdachts der Untreue. Der Sprecher der Anklagebehörde, Staatsanwalt Markus Kitz, bestätigte, dass seine Behörde ein Ermittlungsverfahren gegen die Ex-Leiterin des Bildungshauses eingeleitet habe. Bei den Ermittlungen geht es um den Dienstvertrag der Frau und vor allem um eine Sonderklausel, die sie für begrenzte Zeit unkündbar machte.

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ORF

Erste Verhandlung am Mittwoch

Konträre Rechtsmeinungen

Der Anwalt der Frau, Kurt Klein, argumentierte am Mittwoch vor Gericht, seine Mandantin durfte vom Diözesanadministrator nicht gekündigt werden, dieser sei nach dem Kirchenrecht dazu gar nicht befugt. Zudem verfüge ihr Vertrag über eine Klausel, laut der eine Kündigung während einer Sedisvakanz ausdrücklich ausgeschlossen sei. Die Sedisvakanz bezeichnet den Zeitraum bis zur Benennung eines neuen Bischofs.

Der Anwalt der Diözese, Norbert Moser, vertrat einen völlig gegensätzlichen Standpunkt. Die Funktion der Frau sei kein Kirchenamt gewesen. Das sei schon daraus ersichtlich, dass sie nicht per Dekret bestellt worden sei, was bei einem Kirchenamt eine zwingende Voraussetzung darstelle.

Richter über Sondervertrag verwundert

Die Sondervereinbarung, dass die Mitarbeiterin bis zur Ernennung eines neuen Bischof unkündbar ist, wurde Ende März getroffen. Unterschrieben wurde sie vom damaligen Geschäftsführer des Bistums. Richter Kandutsch meinte am Mittwoch zu der Sondervereinbarung, er habe so etwas noch nie gesehen: „So einen Vertrag gibt es in tausend Jahren nur einmal.“ Seine Frage, ob dies durch ein Naheverhältnis zu Bischof Alois Schwarz entstanden sei, bestritt die Mitarbeiterin. Es habe kein Naheverhältnis zum Bischof gegeben.

Zweifel an Gültigkeit des Vertrages

Kirchenanwalt Norbert Moser bezweifelt die Rechtsgültigkeit des Dienstvertrages. Denn finanzielle Verpflichtungen, die den Betrag von 80.000 Euro überschreiten, müssten nach den kirchlichen Vorschriften für die Vermögensverwaltung vom Vermögensverwaltungsrat bewilligt werden. Eine solche Bewilligung liege aber nicht vor, obwohl der Geschäftsführerin ein Jahresgehalt von 91.000 Euro plus Dienstauto und Dienstwohnung zugestanden worden sei.

Außergerichtliche Einigung angestrebt

In den kommenden drei Wochen sollen außergerichtliche Vergleichsgespräche geführt werden. Über deren Ausgang werden die Anwälte dem Richter bis Ende Oktober berichten. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird im November weiterverhandelt. Für diesen Fall beantragte Moser bereits die Ladung eines Paters. Dessen Aussage soll beweisen, dass es sehr wohl ein „Naheverhältnis“ zwischen der Mitarbeiterin und Schwarz gegeben hat.

Auch eine weitere Klage im Kreis der Katholischen Kirche Kärnten wurde am Mittwoch angekündigt. Ein 44-jähriger Kärntner klagt einen ehemaligen Diakon der katholischen Kirche Kärnten auf 89.000 Euro Schadenersatz. Der Vorwurf: Er sei in seiner Kindheit von dem Diakon mehrfach sexuell missbraucht worden – mehr dazu in Missbrauchsopfer klagt Ex-Diakon.

Noch kein Schwarz-Nachfolger in Sicht

Im November soll auch der Prüfbericht zur wirtschaftlichen Situation des Bistums vorliegen, den die Diözesanleitung aufgrund der erhobenen Vorwürfe in Auftrag gegeben hatte. Weiterhin offen ist auch, wer neuer Bischof der Diözese Gurk Klagenfurt wird. Die zuständigen Stellen in Rom würden daran arbeiten hieß es, erfahrungsgemäß könnte es bis zu einer Entscheidung aber noch bis zu drei Jahre dauern.