Vier Monate Haft wegen Bienensterbens

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Mittwoch der Obmann des Kärntner Landesobstbauverbandes zu zwölf Monaten Haft, davon vier unbedingt, verurteilt worden. Durch von ihm aufgebrachtes Spritzmittel sollen 800.000 Bienen verendet sein.

Der Angeklagte muss auch insgesamt 20.300 Euro Schadenersatz an die betroffenen Imker zahlen. Der Obstbauer soll sich beim Spritzen der Obstkulturen nicht an die Vorschriften gehalten haben und so für den Tod von rund 800.000 Bienen verantwortlich gewesen sein.

Am insgesamt dritten Verhandlungstag wurde unter anderem eine Gutachterin gehört, die bestätigte, dass den Bienen der Wirkstoff Chlorpyrifos zum Verhängnis wurde. Der beschuldigte Obstbauer hatte am 1. Mai 2017 seine Bäume gespritzt und ausgesagt, dass die Hauptblüte bereits vorbei gewesen sei.

Obstbauer Prozess Bienensterben Lavanttal

ORF

Der Obstbauer beim Prozessauftakt

Gutachterin widerlegte Aussagen

Außerdem habe er bei Weiterbildungskursen der Landwirtschaftskammer gelernt, dass Bienen erst bei einer Temperatur ab acht Grad fliegen. Da es an dem Tag kühler war, habe er seine Bäume gespritzt. Beide Aussagen stellte die Gutachterin in Frage: Aufnahmen würden beweisen, dass die Bäume sehr wohl geblüht hätten. Auf den Bildern sei zudem erkennbar, dass auch rund um die Obstbäume Löwenzahn blühte, der auch Bienen anlockt. Außerdem würden Bienen auch bei sieben Grad fliegen.

Der tödliche Wirkstoff Chlorpyrifos sei in Blattproben und auch in den untersuchten Bienen in einer absolut tödlichen Konzentration festgestellt worden. Außerdem hätten die Bienen typische Vergiftungssymptome vor dem Verenden gezeigt, sie waren orientierungslos und aggressiv. 800.000 Bienen seien verendet, zwei Imker hätten dadurch enorme Schäden erlitten. Deren Rechtsvertreter Ernst Brandl appellierte an Richterin Michaela Sanin, ein Urteil mit Signalwirkung auszusprechen.

Urteil mit „generalpräventiver“ Wirkung

Es sei üblich, dass Obstbauern gewisse Schäden in der Tierwelt in Kauf nehmen würden, um eine gute Obsternte zu garantieren, sagte er. Der Verteidiger des Angeklagten, Hannes Paulweber, widersprach. Der Angeklagte selbst sagte zum Schluss, es tue ihm schon um die Bienen leid. Diese Geschichte sei aus widrigen Umständen entstanden. Das Urteil habe laut der Richterin generalpräventive Wirkung. In ihrer Begründung führte sie aus, dass der Angeklagte sich sehr wohl der Gefahr für die Tier- und Pflanzenwelt bewusst gewesen sei. Daher habe er vorsätzlich gehandelt. Der Verteidiger meldete Berufung an. Die Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In einem Statement der Landwirtschaftskammer Kärnten hieß es am Mittwoch, das unrechtmäßige Verhalten eines Einzelnen dürfe nicht dazu führen, dass eine ganze Branche verunglimpft werde. Man habe den Betroffenen aus allen Gremien der LK und Bildungs- sowie Beratungsangeboten zurückgezogen.

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