23-Jähriger wegen Wiederbetätigung verurteilt

Ein bereits einschlägig vorbestrafter 23-Jähriger ist wegen NS-Tattoos und -Äußerungen in einem Lokal am Montag am Landesgericht Klagenfurt zu einer Zusatzstrafe von sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt worden.

Staatsanwalt Helmut Jamnig listete die Vorwürfe auf, wegen derer sich der auch einschlägig vorbestrafte junge Mann verantworten musste. Er hatte selbst angefertigte Tätowierungen auf den Fingern. Auf einer Hand stand „Heil“, auf der anderen eine „8“, die in einschlägigen Kreisen für Hitler steht, weiters eine Sieg-Rune und ein „L“ als Abkürzung für eine Rechtsrock-Band. Am 20. April 2017 gab es einen Vorfall in Villach. Der Angeklagte sprach dort zwei Männer an, zu denen er sagte, er feiere „Onkel Adi“, „Hitlers Geburtstag“ bzw. gehöre zu einer Bruderschaft.

Mit Gaspistole „Herrenmensch“ gespielt

Später an dem Abend gab er mit einer Schreckschusspistole vor dem Lokal einen Schuss ab, bedrohte die beiden Männer und zwang einen, vor ihm zu knien, er habe „mit der Gaspistole den Herrenmenschen gespielt“, so der Staatsanwalt. Deshalb wurde er bereits wegen gefährlicher Drohung und schwerer Nötigung zu einer bedingten Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Bei seiner Festnahme damals fand die Polizei in seiner Wohnung Flaschen mit Hitler-Bildern darauf. Im Herbst 2017 begann der Angeklagte eine Laser-Behandlung, um sich die Tätowierungen entfernen zu lassen.

Anwältin: Unter Drogen und Alkohol gestanden

Verteidigerin Margit Niederleitner argumentierte, die Tätowierungen habe sich ihr Mandant als Jugendlicher selbst gemacht. Sie seien aber nicht auffällig gewesen, sonst wären sie bei einem früheren Strafverfahren und der damaligen Verurteilung wegen Wiederbetätigung im Jänner 2016 bemerkt worden. „Fallen diese Tätowierungen, wenn ich sie habe, wenn sie aber keinem auffallen, unter das Verbotsgesetz?“ Mit Sicherheit habe der 23-Jährige damit kein NS-Gedankengut verbreiten wollen. Die Flaschen in der Wohnung habe ihr Mandant auch nicht zur Schau gestellt. Und die Äußerungen in dem Villacher Lokal habe er unter Drogen- und Alkoholeinfluss geäußert, so die Anwältin.

Der Angeklagte selbst gab sich vor Gericht eher wortkarg. Was „Heil“ für ihn bedeutet habe, wollte Richterin Michaela Sanin wissen. Der 23-Jährige zuckte mit den Schultern. „Ich weiß nicht.“ Warum er sich das tätowiert habe? „Weil ich deppert war.“ Weitere einschlägige Tätowierungen ließ er mittlerweile überstechen. Er habe deshalb Probleme in seiner Zeit beim Bundesheer bekommen und sei auch bei den rechten „Identitären“ nicht aufgenommen worden.

Geschworene waren sich einig

Die Geschworenen sahen durch die Tätowierungen und die Äußerungen Verstöße nach Paragraf 3g Verbotsgesetz einstimmig als erwiesen an. Die Flaschen in der Wohnung erkannten sie nicht als Wiederbetätigung, hier erfolgte ein Freispruch. Ein Polizist hatte ausgesagt, dass sie in das Regal gelegt worden waren und nach seinem Empfinden nicht zur Schau gestellt wurden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der junge Mann erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

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