SPÖ fordert von Bund Details zu Kinderbetreuung

Die SPÖ-geführten Bundesländer sehen nach wie vor Gesprächsbedarf mit Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) zum Thema Kinderbetreuung sagte Landeshauptmann Peter Kaiser. Er könne einen Vertrag nur unterschreiben, wenn er wisse, was drin stehe.

Am Rande des Parteivorstandes der Kärntner SPÖ sprach Landeshauptmann Peter Kaiser am Montag von einem „eigenartigen Verhalten“ vonseiten des Bundes im Zusammenhang mit Verträgen, wie es die 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ist. Es gebe dringenden Handlungsbedarf, die Ministerin verweigere Gespräche mit Kärnten, Wien und dem Burgenland.

Noch unklar, was im Vertrag steht

Schon im April forderte die Landeshauptleutekonferenz den Bund auf, mit den Ländern in diesbezügliche Verhandlungen zu treten. Bogner-Strauß habe bisher in Sachen Kinderbetreuung nur mit den ÖVP-geführten Bundesländern gesprochen. Regelungen für ein Kopftuchverbot in Kindergärten seien noch nicht im Detail formuliert, so Kaiser. Er sagte, er wolle wissen, wie eine Umsetzung und Sanktionierung durch die Länder funktionieren solle.

Regelung zwischen Bund und Ländern

Über den Paragraph 15a des Bundesverfassungsgesetzes können Bund und Länder Vereinbarungen über Angelegenheiten ihres jeweiligen Wirkungsbereiches schließen. Diese 15a-Vereinbarungen binden sowohl den Bund als auch die Bundesländer hinsichtlich der getroffenen Vereinbarungen.

Im Parteivorstand sei darüber diskutiert worden. In Kärnten habe es bisher keine Anlassfälle gegeben: „Daher ist das für mich nicht das Wesentliche. Aber wenn ich einen Vertrag unterschreibe und vom Bund quasi autorisiert werde, auch Sanktionen einzuführen, würde ich gerne ernsthaft darüber reden, was vernünftig ist.“ Er könne nur dann eine 15a-Vereinbarung unterschreiben, wenn er den Vertragsinhalt kenne, so Kaiser. Das Familienministerium sprach bereits letzte Woche von einer Einigung mit den Ländern, Kritik der roten Bundesländer könne man nicht nachvollziehen.

Ersparnis für Eltern in Kärnten

Er verwies auch noch einmal auf die Halbierung der durchschnittlichen Kosten für die Kinderbetreuung in Kärnten, die im September in Kraft tritt. Eltern würden sich zwischen 231 und 1.155 Euro ersparen, je nachdem, wie hoch die Preise in den unterschiedlichen Einrichtungen seien. Man wolle damit allen Kindern, egal in welcher Region, egal welchen sozialen Status, die elementarpädagogische Bildung zukommen lassen. Das Land übernimmt rund die Hälfte der Betreuungskosten, ausgenommen das Mittagessen. Ab Herbst 2019 plant das Land, die gesamten Betreuungskosten (ausgenommen Verpflegung) zu übernehmen.

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