Kinderpornoprozess: Erstmals unbedingte Haft

Mit einem überraschendes Urteil hat am Montag ein Prozess im Zusammenhang mit der pornografischen Darstellung von Unmündigen geendet. Erstmals wurde am Landesgericht Klagenfurt ein bislang unbescholtener Angeklagter zu unbedingter Haft verurteilt.

Der 45-jährige Angeklagte aus St. Veit arbeitet als Portier und war bislang unbescholten. Vor zwei Jahren besorgte er sich über das Internet Videos und Bilder vom sexuellen Missbrauch von zum Teil noch unmündigen Mädchen und Buben, also Kindern unter 14 Jahren. Eines der abgebildeten Opfer war erst sechs Jahre alt, andere waren im Volksschulalter.

Der Angeklagte verschaffte sich die Videos über ein File-Sharing-Programm. Dieses lädt Videos und Bilder nicht nur auf den Computer herunter, sondern teilte sie auch automatisch mit anderen Nutzern. Das Weitergeben pornographischer Darstellungen von Minderjährigen ist verboten und erhöht das Strafmaß.

Zuerst Taten geleugnet

Als der St. Veiter erwischt wurde, gab er bei der Polizei an, nichts von den Videos und Bildern zu wissen. Möglicherweise sei er Opfer eines Hackers oder eines Virus’, sagte er. Ein Sachverständiger klärte dies aber rasch: Er wies nach, dass der St. Veiter im Netz gezielt nach Kinderpornografie suchte und diese Daten dann auch weitergab.

Vor Richterin Sabine Roßmann und Staatsanwältin Marina Murko zeigte sich der 45-Jährige am Montag geständig. Es tue ihm leid, er könne gar nicht erklären, warum er so etwas „Schwachsinniges“ getan habe, sagte er. Die Richterin wies dann daraufhin, dass der Mann gezielt und über einen langen Zeitraum pornografische Videos und Fotos mit Unmündigen gesucht habe. Das Geständnis komme spät.

Härtere Gangart gegenüber Sexualstraftätern

Während der letzten zehn Jahre, sagte die Richterin vor ihrem Urteilsspruch, seien unbescholtene Täter im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Unmündigen stets mit einer Strafe und einer bedingten Haftstrafe davon gekommen. Gebessert habe sich durch diese Rechtsprechung nichts. Politisch werde immer wieder ein höherer Strafrahmen gefordert. Sie beginne nun, den ihr zur Verfügung stehenden Rahmen auszunutzen, sagte die Richterin.

Angeklagter erbat Bedenkzeit

Mildernd sei allenfalls die Unbescholtenheit des Angeklagten zu bewerten. Erstmals sprach Roßmann dann für eine solche Tat eine unbedingte Haftstrafe von vier Monaten für einen bisher unbescholtenen Täter aus. Der St. Veiter zögert bei der Verlesung des Urteils. Dann sagt er „Sie stecken mich in den Knast.“ Damit habe er nicht gerechnet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verurteilte bat um drei Tage Bedenkzeit, er hat die Möglichkeit der Berufung. Möglicherweise wird also noch das Oberlandesgericht Graz über das Urteil entscheiden müssen.