Stichwahl: Acht Urteile rechtskräftig

Nach dem ersten Strafprozess zu Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidentenstichwahl 2016 sind acht der insgesamt zehn Urteile rechtskräftig. Nur noch zwei Wahlbehördenmitglieder von SPÖ und FPÖ berufen gegen ihre Verurteilung.

Der Prozess war am vergangenen Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt mit hohen Geldstrafen, einer bedingten Haftstrafe und einem Freispruch zu Ende gegangen. Verantworten mussten sich neben einem Abteilungsleiter auch der Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) sowie acht weitere Mitglieder der Bezirkswahlbehörde Villach - mehr dazu in Hofburg-Stichwahl: Neun Schuldsprüche (kaernten.ORF.at; 25.7.2018).

Drei Berufungen zurückgezogen

Der Abteilungsleiter war nicht Mitglied der Wahlbehörde, hatte aber trotzdem gemeinsam mit Mitarbeitern Briefwahlkarten ausgezählt - und das auch noch zu früh. Die restlichen Angeklagten hatten daraufhin mit ihrer Unterschrift bestätigt, dass sie bei der Auszählung anwesend gewesen seien. Lediglich eine Beisitzerin der FPÖ hatte einen Aktenvermerk verlangt, dass dies nicht der Fall gewesen sei. Das hatte ihr vergangene Woche auch den Freispruch eingebracht. Der Abteilungsleiter fasste fünf Monate bedingte Haft und 14.000 Euro Geldstrafe aus, Albel ebenfalls 14.000 Euro Geldstrafe. Beide haben ihre Urteile sofort angenommen. Die anderen Angeklagten Strafen in Höhe von 5.400 und 9.000 Euro.

Insgesamt hatten fünf Angeklagte direkt nach der Verhandlung Rechtsmittel angemeldet, drei von ihnen haben diese aber zurückgezogen. „Nach Ausfertigung des Urteils und Einlangen der Rechtsmittel werden die Akten dem Oberlandesgericht Graz zur Entscheidung vorgelegt werden“, hieß es in der Aussendung des Landesgerichts Klagenfurt.