Bienensterben: Neues Gutachten wird erstellt

Am Mittwoch ist der Prozess gegen einen Obstbauern aus dem Lavanttal fortgesetzt worden. Ihm wird vorgeworfen, durch Verwendung eines Pestizids vorsätzlich für den Tod von 800.000 Bienen verantwortlich zu sein. Eine Expertin soll nun ein weiteres Gutachten erstellen.

Dem Angeklagten, der Obmann des Kärntner Obstbauverbandes Dietmar Kainz, wird vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt vorgeworfen. Anfang Mai vergangenen Jahres hatte er auf seinen Obstanlagen im Lavanttal Pestizide versprüht. Laut Anklage soll er deshalb für das Sterben von rund 42 Bienenvölkern verantwortlich sein. Laut Schadensaufnahme sind an die 800.000 Bienen, kurz nach dem das Pestizid versprüht worden war, gestorben.

Es starben die Bienenvölker bei zwei benachbarten Imkern, die Anzeige erstatteten. Sie fordern 20.800 Euro beziehungsweise 16.800 Euro als Schadenersatz für die entgangene Honigernte. Eine der zentralen Fragen ist, ob ob das eingesetzte Spritzmittel auf noch blühende Apfelbäume ausgebracht wurde. Beim ersten Verhandlungstermin Anfang Juni, war Kainz von Zeugen vorgeworfen worden, dass er die Pestizide zur Blütezeit versprüht habe - mehr dazu in Obstbauer wegen Bienensterbens vor Gericht. Deshalb habe er die Bienen auf ihren Bestäubungsflügen dem für sie giftigen Pestizid ausgesetzt. Kainz selbst hatte damals angegeben, das Pestizid streng nach Vorschrift versprüht zu haben. Er habe nur in den Morgen- und Abendstunden gesprüht, da es zu dieser Zeit keinen Bienenflug gibt.

Pflenzenschutzexperte belastet Angeklagten

In Untersuchungen von Experten der Kärntner Landesregierung wurde auch auf den Apfelbäumen des Obstbaumeisters der bienengefährliche Wirkstoff Chlorpyrifos, der etwa im Mittel Dursban 480 enthalten ist, gefunden. Dazu hatte der Angeklagte in der Einvernahme durch Einzelrichterin Michaela Sanin erklärt, das werde im Mai durch die Windverfrachtung passiert sein, das bienengefährliche Mittel habe er beim Kernobst nur im März aufgebracht.

Dem widersprach am Mittwoch der Pflanzenschutzexperte der Kärntner Landesregierung. Er hatte wenige Tage nach dem Vorfall Blattproben entnommen. Aufgrund der Mengen in den Proben müsse man davon ausgehen, dass das Mittel direkt aufgebracht wurde und dass die blühenden Apfelbäume zur gleichen Zeit wie die Zwetschken- und Kirschenbäume gespritzt worden seien, erklärte er im Zeugenstand. Eine weitere Pflanzenschutzexpertin der Landesregierung erzählte, dass bei den Zwetschken-und Kirschbäumen deutlicher Fruchtansatz erkennbar, aber auch Restblüten vorhanden gewesen seien.

Verdacht auf Urkundenfälschung

Der Privatbeteiligtenvertreter, Rechtsanwalt Ernst Brandl, legte am Mittwoch vor Gericht zwei Lieferscheine für Dursban 480 vor, sie sollten den Kauf des Mittels belegen. Vorgelegt wurden das Original und eine Kopie, beide mit der gleichen Nummer, aber einer unterschiedlichen Unterschrift des Angeklagten. Für die unterschiedlichen Unterschriften blieb der Obstbauer eine Erklärung schuldig. Staatsanwältin Denise Ebner forderte daraufhin die Unterlagen für eine Untersuchung wegen allfälliger Urkundenfälschung und Prozessbetrugs an.

Prozess bis September vertagt

Am Schluss der Verhandlung ging es dann um vertiefte Bienenkunde. Der Vertreter der Privatbeteiligen brachte nochmals die Spritzmitteltagebücher ins Spiel und warf dem Angeklagten vor, falsche Uhrzeiten eingetragen zu haben.

Richterin Sanin beauftragte eine gerichtlich beeidete Sachverständige mit einem Gutachten über das Sammelverhalten der Bienen, bei welchen Temperaturen sie ausfliegen, über das Verhalten im Stock, und welche Auswirkungen die Spritzmittel auf sie haben. Es soll festgestellt werden, ob durch die Handlungen des Angeklagten eine Gefahr für den Bienenbestand vorlag. Die Verhandlung wurde dafür auf den 26. September vertagt.

Strafrahmen bei drei Jahren Haft

Bei einer Verurteilung beträgt der Strafrahmen bis zu drei Jahre Haft. Für Kainz gilt die Unschuldsvermutung. Noch ist Kainz Obmann des Kärntner Obstbauverbandes. Im Falle eines Urteils, werde er hoffentlich selbst zurücktreten, so Siegfried Quendler, Geschäftsführer des Obstbauverbandes. Ansonsten werde der Verband den Ausschluss von Kainz beschließen.

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