Hofburg-Stichwahl: Erster Prozess in Kärnten

Am Landesgericht Klagenfurt startet am Donnerstag der erste Prozess zu den Unregelmäßigkeiten bei der Hofburg-Stichwahl im Mai 2016. Vor Gericht stehen der Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) und neun weitere Personen.

Den Mitgliedern der Bezirkswahlbehörde Villach wird falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt vorgeworfen, worauf bis zu drei Jahre Haft stehen. Die Verhandlung in Klagenfurt ist für Donnerstag und Freitag angesetzt. Die Unregelmäßigkeiten passierten allesamt rund um die - später aufgehobene - Bundespräsidenten-Stichwahl am 22. Mai 2016. Zum Verhängnis wurden den nun Angeklagten zwei Niederschriften.

„In einer Niederschrift bestätigten die Mitglieder der Bezirkswahlbehörde, dass die Wahlkarten ordnungsgemäß ausgezählt worden wären, obwohl sie bei der Auswertung und Auszählung der Briefwahlkartenstimmen der Bezirkswahlbehörde zu keinem Zeitpunkt anwesend gewesen waren“, teilte Eva Jost-Draxl, Sprecherin des Landesgerichts Klagenfurt, auf APA-Anfrage mit. In der zweiten Niederschrift bestätigten sie außerdem die Abhaltung einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde am Wahltag, dem 22. Mai, obwohl diese Sitzung gar nicht stattgefunden hatte.

Schwere Vorwürfe gegen Abteilungsleiter

Wegen mehrerer Vorwürfe muss sich der Abteilungsleiter des Melde- und Standesamtes verantworten. Er war als einziger Angeklagter nicht Mitglied der Wahlbehörde und soll die verschlossenen Wahlkartenkuverts aufgeschlitzt, die Wahlkarten entnommen und mit seinen Mitarbeitern ausgezählt haben. Somit werden ihm Amtsanmaßung und Fälschung eines Beweismittels vorgeworfen - weiters soll er auch 2016 im Verfahren zu der Causa vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) als Zeuge falsch ausgesagt haben.

Bürgermeister Albel sagte ebenfalls bereits vor dem VfGH aus und räumte Verfehlungen beim Wahlvorgang ein. So bestätigte er, dass die Briefwahlstimmen vorschriftswidrig bereits am Montag vor 9.00 Uhr gezählt worden waren und dass beim Verfassen des Protokolls Fehler passiert seien.

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