Änderungen im Jagdgesetz und die Folgen

Seit vier Monaten existiert das neue Jagdgesetz. Am Donnerstag wurde im Landtag eine Änderung beschlossen. Konkret ging es darum, wann die Behörde einem Jäger die Jagdpacht entziehen kann. Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP) forderte eine Erleichterung für Pächter.

Bei der Gesetzesänderung ging es Wildschäden, verursacht durch zu viel Wild im Wald. Nach dem bisherigen Gesetz, hätte die Behörde dem zuständigen Jäger als Folge die Jagdpacht entziehen müssen. Doch dieser Passus wurde gestrichen. „Das war eine unnötige Härte und wir sind vor allem in der Abwicklung draufgekommen, dass dieser Passus im Gesetz eigentlich nicht umsetzbar ist“, so Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP).

Wildverbiss

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Ein weiteres Problem ist dabei, was passiert, wenn der Pachtvertrag aufgelöst ist? „Im Gesetz gibt es keine Regelung, dass die gleiche Gesellschaft das nicht wieder pachten kann“, so der Spittal Bezirkshauptmann Klaus Brandner.

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Jägerschaft gibt Fehler zu

Eine weitere Folge ist ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand für die Behörden, der mit aufwendigen Bescheidverfahren einhergeht, ohne eine Lösung in Sicht zu haben, denn, „es wären die Wildschäden geblieben und es hätte keinen Verantwortlichen gegeben, der für den zukünftigen Abschuss aufkommen würde. Also es ist nicht ausgegoren gewesen.“, sagte dazu der Spittaler Bezirksforstinspektor Gerd Sandriesser.

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Auch die Jägerschaft, die an der Gesetzesnovelle beteiligt waren, gab Fehler zu. „Man hätte vielleicht in dieser Gesetzwerdungsphase auch ein Gespräch führen müssen, mit denen die das zu exekutieren haben, sprich mit den Bezirkshauptleuten, die uns jetzt auch darauf aufmerksam gemacht haben, dass das in dieser Form gar nicht umsetzbar ist“, so Landesjägermeister Ferdinand Gorton.

Für Gruber notwendige Entschärfung

Nun gilt das herkömmliche Vorgehen - werden Schäden festgestellt von der Behörde, muss der Jäger Schutzmaßnahmen wie Einzäunungen und einen erhöhten Abschuss durchführen. Waldbesitzer, vor allem im Bezirk Spittal, der von Wildschäden besonders betroffen ist, sehen die Streichung des Passus mit Skepsis. „Wenn flächenhafte Waldverwüstung vorliegt, was wir im Bezirk Spittal sehr häufig haben, bin ich froh wenn die Behörde massiv eingreifen kann“, so Georg Scheiflinger vom Verein Wald ohne Wildschaden.

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Jagdreferent Martin Gruber sprach dennoch von einer notwendigen Entschärfung des Gesetzes und geht davon aus, dass auch ohne den Härte-Passus die Jagdpächter ihren Jagdpflichten nachkommen werden.