Wiederbetätigung: Festnahme im Gericht

Beim Wiederbetätigungsprozess gegen einen 30-jährigen Deutschen am Landesgericht Klagenfurt ist am Dienstag ein Freund des Angeklagten aus dem Gerichtssaal heraus festgenommen worden. Der Mann fiel durch eine einschlägige Tätowierung auf dem Handrücken auf.

Ein 30-jähriger Deutscher ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt zu zwei Jahren Haft, vier Monate davon unbedingt, verurteilt worden. Bei einem Fußballspiel zwischen einer türkischen und einer deutschen Mannschaft hatte er unter anderem den Hitlergruß gezeigt. Während der 30-Jährige nicht rechtskräftig zu 24 Monaten Haft, davon vier Monate unbedingt, verurteilt worden ist, droht seinem Freund nun ebenfalls ein Strafverfahren wegen einer in Österreich verbotenen Tätowierung. Die Polizei führte ihn aus dem Gerichtssaal ab. Die Vernehmung des Mannes war zu Mittag noch im Gange.

„Odalrune“: Staatsanwalt bemerkte Tätowierung

Staatsanwalt Markus Kitz, der als Zuhörer im Schwurgerichtssaal gesessen war, hatte die Tätowierung bemerkt. „Es handelt sich um eine Odalrune, die in Österreich verboten ist“, erklärte er gegenüber der APA. Daher habe er die Polizei verständigt, die den Mann festgesetzt hätte. Ob der Mann, es dürfte sich ebenfalls um einen deutschen Staatsbürger handeln, in Untersuchungshaft genommen oder nach der Vernehmung auf freien Fuß gesetzt wird, war vorerst noch offen.

24 Monate Haft für Hitlergruß bei Fußballspiel

Der 30 Jahre alte Angeklagte wurde vom Geschworenensenat wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und Herabwürdigung religiöser Lehren verurteilt. Der 30-Jährige hatte im Juli 2017 bei einem Fußballspiel in Velden zwischen einer türkischen und einer deutschen Mannschaft den Hitlergruß gezeigt sowie laut „Adolf Hitler“ und „Fuck Allah“ geschrien. Er bekannte sich zu den Vorwürfen von Staatsanwältin Heidrun Endisch schuldig.

Angeklagter: Sehr viel Alkohol geflossen

Der Angeklagte erzählte in der Befragung durch die Vorsitzende des Geschworenensenats, Richterin Michaela Sanin, dass an diesem Tag sehr viel Alkohol geflossen sei. Der Vorfall sei ihm nun sehr peinlich und tue ihm leid, er trage aber kein nationalsozialistisches Gedankengut in sich. Wofür Adolf Hitler stehe, sei kein Thema, darüber brauche man nicht zu diskutieren, erklärte er.

Weiters sagte er, ein treuer Fan des Fußballklubs „Hannover 96“ zu sein, und mit seiner Frau nach Velden gereist zu sein, um die Spiele zu sehen. Wegen seines Hundes, der keinen Maulkorb trug, sei er des Platzes verwiesen worden. Daraufhin habe er den Betreuer der türkischen Mannschaft mit „Fuck Allah“ und dem Hitlergruß beleidigt, um ihn zu provozieren, erzählte der Deutsche, bei dem nach der Festnahme 1,38 Promille Blutalkohol gemessen wurden. „Sobald der Schnaps im Spiel ist, setzt bei mir etwas aus.“

In Deutschland mehrfach vorbestraft

Der Mann ist in Österreich unbescholten, in Deutschland aber wegen verschiedener Delikte, wie Beleidigung, Körperverletzung sowie Widerstands gegen die Staatsgewalt und die öffentliche Ordnung, häufig im Zusammenhang mit Fußballspielen, mehrfach vorbestraft. Dazu erklärte er, er habe in früheren Jahren viele Fehler gemacht, doch als er seine jetzige Frau kennenlernte, sei damit Schluss gewesen. Als „einmaligen und dummen Ausrutscher nach vielen Jahren des Wohlverhaltens“, bezeichnete Verteidiger Dario Paya die Tat.

Das Gericht wertete die Tatsache, dass in diesem Fall ein Verbrechen und ein Vergehen zusammenfielen ebenso erschwerend wie die Vorstrafen aus Deutschland und den Alkoholkonsum. Denn der Angeklagte müsse aus Erfahrung wissen, dass bei ihm Alkohol zu Straftaten führen könne, erklärte Sanin. Sowohl aus spezial- als auch aus generalpräventiven Gründen wäre in diesem Fall eine rein bedingte Strafe nicht ausreichend, führte die Richterin aus. Strafmindernd wirkten sich das reumütige Geständnis und die Tatsache aus, dass die Straftaten in Deutschland fünf Jahre und mehr zurückliegen. Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.