Vier Jahre Haft für Drogendealer
Der Mann belieferte in der Zeit von September 2016 bis Februar 2018 mehr als 370 Kunden. Vor Richter Matthias Polak gab der Angeklagte an, nicht mehr genau zu wissen, wie viel Kokain er verkauft hat. Aber es sei schon möglich, dass die Zeugen die Wahrheit gesagt hätten, sagte der Mann, der von einem Dolmetscher übersetzt wurde.
Verdacht der Geldwäsche nicht erhärtet
Gegen den Angeklagten bestand auch der Verdacht der Geldwäsche. Der Bank fiel auf, dass der Mann über einen Zeitraum von 100 Tagen fast jeden Tag mehrmals hunderte Euro eingezahlt und wieder abgehoben hatte. Die Geldwäsche konnte dem Angeklagten allerdings nicht nachgewiesen werden.
Erschwerend werte das das Gericht eine Vorstrafe des Angeklagten wegen eines ähnlichen Deliktes. Mildernd war das Schuldeingeständnis und die Herausgabe von Beweismitteln. Der Mann hatte Handys und ein Tablet freiwillig der Polizei übergeben. Die unbedingte Haftstrafe von vier Jahren liegt noch deutlich unter der möglichen Höchststrafe von 15 Jahren. Staatsanwältin Daniela Zupanc gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.