Fünf Monate Haft wegen verhungerter Rinder

Ein 30-jähriger Landwirt ist am Mittwoch in Klagenfurt wegen Tierquälerei zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. In seinem Pachtbetrieb verhungerten drei Kühe, weitere Rinder standen bis zum Sprunggelenk im eigenen Kot.

32 Rinder hielt der Nebenerwerbslandwirt in seinem Stamm- und Pachtbetrieb bei Hüttenberg, als der Fall im Februar bekannt wurde. Vor Gericht sagte Bauer am Mittwoch, er bekenne sich schuldig, er sei überfordert gewesen. „Die Tiere sind bis zum Sprunggelenk im Dreck gestanden, das kommt ja nicht von heute auf morgen“, konfrontierte Richter Uwe Dumpelnik den Mann mit den Vorwürfen. Der Bauer sagte, es habe minus 15 Grad gehabt, im Pachtbetrieb sei eine Wasserleitung gebrochen, außerdem sei die Entmistung defekt gewesen und er habe Sorgen in der Familie gehabt. „Und dann lässt man die Tiere einfach da drin stehen?“, fragte Dumpelnik. „Nein, das war nicht richtig“, antwortete der Mann.

Tierschützer informierten im Februar den ORF. Es wurden drei verhungerte Rinder in einem etwas abgelegenen Pachthof in Hüttenberg entdeckt, die Landesveterinärabteilung informierte den Amtstierarzt. Im Stall standen bis zum Sprunggelenk der Tiere Schmutz und Fäkalien, der Verdacht der Verwahrlosung stand im Raum. Laut Anklage im Strafverfahren sollen insgesamt 29 Tiere unnötigen Qualen ausgesetzt gewesen sein, auch auf einem zweiten Hof des Bauern im Tal.

Tote Rinder Hüttenberg im Schnee

ORF / Mat'ha

Die verendeten Rinder wurden aus dem Stall gezogen

Gutachter bestätigte Hungertod

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass zumindest vier Kühe verendet waren. Beim Verwaltungsverfahren, bei dem auch ein Gutachter aus der Steiermark herangezogen wurde, kam klar heraus, dass drei Tiere verhungert waren, eine andere Todesursache wurde ausgeschlossen. Der Gutachter sagte, die Grenze des Vertretbaren sei überschritten worden. Es wurden auch Fotos der verschmutzen Tiere vor Gericht gezeigt. Einige hatten bereits haarlosen Stellen gehabt, was darauf schließen lässt, dass sie über einen längeren Zeitraum keine trockenen Flächen hatten.

Es tue ihm leid, sagte der Angeklagte. Er habe jetzt nur noch 14 Rinder im Hauptstall, die er neben seinem Ganztagesberuf in einem Industriebetrieb, betreut. Er liebe die Tiere, betonte der Absolvent des Landwirtschafts-Meisterkurses. Staatsanwältin Gabriele Lutschounig ließ Überforderung nicht gelten, zu lange Zeit seien die Tiere am 43 Hektar großen Betrieb unversorgt gewesen.

Tierquälerei Rinder verhungert Gericht Prozess steht bevor

ORF

Prozess am Mittwoch

Mehrwöchiges Martyrium für verendete Rinder

Eine Hypothese, dass die drei Rinder durch die Anbindehaltung an einem Stromschlag gestorben seien könnten, entkräftete der Gutachter. Selbst das Fett rund um den Herzkranz der Tiere sei verbraucht gewesen, das sei das letzte, was vor dem Tod aufgezehrt werde. Die Staatsanwältin wollte wissen, wie lange es dauere, bis eine Kuh verhungert. Die klare Antwort des Sachverständigen lautete: mehrere Wochen.

Eine Frage der Anklägerin ließ Richter Dumpelnik nicht zu: Ob nicht der Amtstierarzt des Bezirkes St. Veit zum Beispiel über das Obduktionsergebnis hätte informiert werden müssen. Das gehöre nicht zum Fall, so der Richter. Kurz nach dem der Fall bekannt wurde, wurden die Beamten vom Land zum Stillschweigen verpflichtet. Daher gab es bis zum Prozess kaum Informationen.

Tierquälerei Hüttenberg Kühe Hof verhungert

KK/privat

Der Stall war stark mit Kot verschmutzt und nass

Diversion vom Richter abgelehnt

Wegen Tierquälerei wurde der Landwirt schließlich zu fünf Monaten bedingter Haft und 4.600 Euro Geldstrafe verurteilt. In seiner Urteilsbegründung verwies Richter Dumpelnik auf die Strafdrohung von zwei Jahren - mildernd waren dem 30-Jährigen sein Geständnis und seine Unbescholtenheit zugutegekommen. „Insgesamt haben wegen Ihres Verhaltens aber 32 Tiere unnötige Qualen erlitten“, sagte Dumpenik. Eine vom Verteidiger beantragte Diversion schloss der Richter aus. „Die bedingte Haftstrafe soll tatabhaltend motivieren“, sagte er. Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

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