Zwei Jahre bedingte Haft für Hitlergruß

Wegen Wiederbetätigung ist am Montag in Klagenfurt ein 69-jähriger Kroate in Klagenfurt zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann bei einer Gedenkfeier den Hitlergruß zeigte.

Laut Anklage soll der Mann im letzten Jahr beim Kroatengedenken in Bleiburg den Hitlergruß gezeigt haben. Bei der ersten Verhandlung im April sagte der Mann hingegen aus, es sei der Kroatengruß gewesen - mehr dazu in Prozess: Hitlergruß oder Kroatengruß gezeigt?. Dazu wurde am Montag bei der Verhandlung unter Richter Christian Liebhauser-Karl ein Gutachter der Universität Zagreb einvernommen, der Historiker Mario Jareb.

Prozess Wiederbetätigung Hitlergruß Kroatengruß Kroatentreffen Ustascha

ORF/Frank

Der Angeklagte vor Verhandlungsbeginn am Montag

Die alljährliche Gedenkfeier für die kroatischen Opfer der kommunistischen Partisanen am Ende des Zweiten Weltkriegs bei Bleiburg ist in Österreich, aber auch in Kroatien, als faschistische Veranstaltung umstritten, heuer gab es erstmals Gegendemonstrationen - mehr dazu in Gedenkfeier: Erstmals Gegendemos angemeldet.

Gutachter: Kroatengruß gibt es nicht

Dreimal soll der 69-Jährige laut Anklage seinen rechten Arm mit ausgestreckten aneinander liegenden Fingern zum Hitlergruß erhoben haben. Der Mann sagte aber aus, das sei der kroatische Gruß gewesen, dabei werde der rechte Arm mit geballter Faust ausgestreckt, die Hand aber dann gleich zum Herzen geführt.

Dem widersprach am Montag der „Gruß-Gutachter“. In erster Linie werde unter dem kroatischen Gruß der Ausspruch: „Za dom spremni“ verstanden, übersetzt „Alles für die Heimat.“ Dieser Gruß bestehe seit Ende 1931, Anfang 1932, der Gruß habe zu dieser Zeit keine Handbewegung umfasst. Während des Ustascha-Regimes habe man begonnen, zu dem Gruß den rechten Arm zu heben, analog zum Hitler-Gruß. Eine offizielle Anordnung für die Verwendung des Grußes habe es nicht gegeben.

Der Angeklagte legte daraufhin einen Sticker der kroatischen Streitkräfte als Beweis vor. Er sprang auf und wollte den „Kroatengruß“ erneut vor Gericht zeigen. „Bleiben Sie gefälligst sitzen!“, ermahnte Richter Liebhauser-Karl den Angeklagten.

Belastende Aussagen in ORF-Interview

Wegen Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes angeklagt war der Kroate auch wegen eines Interviews in der ORF-Sendung Report: Darin hatte der 69-jährige Hitler als klugen Mann gelobt. Vor Gericht erklärt er am Montag, er habe nichts falsch gemacht. Die Wahrheit werde siegen. Bis zum Schluss bekannte sich der Kroate unschuldig, entschuldigt sich am Ende aber: Er wolle seine Fehler nicht wiederholen.

Staatsanwältin Nicole Zwirn sah in ihrem Plädoyer die Schuldfrage eindeutig als erwiesen an, der Verteidiger verlangte einen Freispruch. Alle acht Geschworenen sahen die Wiederbetätigung als erwiesen an.

Aufenthaltsverbot in Österreich

Der Mann wurde schließlich zu zwei Jahren bedingter Haft auf drei Jahre Probezeit verurteilt, er muss außerdem die Prozesskosten tragen. Richter Liebhauser-Karl erklärte dem 69-Jährigen, dass ihm seine Strafe nachgesehen werde, wenn er in den nächsten drei Jahren unbescholten bleibe, nicht aber, wenn er bei der Gedenkfeier wieder die Hand erhebe. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Am Ende der Verhandlung betraten zwei Polizeibeamte den Saal: Wegen eines aufrechtes Aufenthaltsverbots wurde der 69-Jährige sofort bis zur Staatsgrenze begleitet.

Auch das heurige Kroatentreffen hatte bereits ein gerichtliches Nachspiel. Vor rund einer Woche wurde ein 51-jähriger Kroate wegen Wiederbetätigung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten bedingt verurteilt worden. Er hatte bei der Gedenkfeier den Hitlergruß gezeigt - mehr dazu in 15 Monate bedingte Haft für Hitlergruß.