18 Monate Haft für Ex-Hypo-Vorstand Kircher

Am Dienstag ist Ex-Hypo-Vorstand Josef Kircher am Landesgericht Klagenfurt wegen Untreue zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Es geht um zwei Schiffskredite, der Schaden soll 20 Mio. Euro betragen. Kircher war geständig.

Der enorme Schaden habe eine bedingte Strafnachsicht ausgeschlossen, sagte Richter Gernot Kugi in seiner Begründung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der ehemalige Hypo-Vorstand hatte zu Beginn der Verhandlung ein Geständnis abgelegt, nachdem er bisher die Vorwürfe stets bestritten hatte. Dadurch ging alles sehr schnell, der Staatsanwalt würdigte in seinem Plädoyer auch die Kooperation Kirchers, wies aber auf die mehrfachen Vorverurteilungen hin.

Der Verteidiger stellte Kircher quasi als Mitläufer dar, der von den Vorständen Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger unter Druck gesetzt worden sei, und bat um eine bedingte Strafnachsicht. Diesem Wunsch entsprach der Schöffensenat nicht, man habe aber die Möglichkeit einer Fußfessel nicht ausgeschlossen, meinte der Richter.

Zwei Schiffe ohne Bonitätsprüfung finanziert

Die Bank hatte Anfang der 2000er Jahre für Ankauf und Umbau zweier Schiffe in Kroatien, der „MS Andrea“ und der „MS Monet“, Kredite in Höhe von mehr als 35 Mio. Euro bewilligt. Die Finanzierungen wurden, so Staatsanwalt Andreas Höbl, de facto blanko vergeben, es gab keine Bonitätsprüfungen, keine Experten wurden zugezogen. Die Verwertung der beiden Schiffe erbrachte für die „MS Andrea“ 900.000 Euro, auf dem zweiten Schiff blieb die Bank überhaupt sitzen. Kirchers Verteidiger Richard Soyer wies darauf hin, dass sein Mandant geständig sei - bisher hatte er sämtliche Vorwürfe bestritten und die Anklage auch beeinsprucht.

Prozess Hypo Schiffskredite Schuldspruch Josef Kircher

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Kircher vor Richter Gernot Kugi

Verteidigung: Zwei wesentliche Mittäter

Allerdings, so Soyer, heiße die Tatsache, dass Kircher hier allein sitze, nicht, dass das alles „auf seinem Mist gewachsen“ sei. Soyer meinte, es gebe zwei wesentliche Mittäter, die allerdings nicht auf der Anklagebank säßen. Es handle sich dabei um die Herren Günter Striedinger und Wolfgang Kulterer. Das Schiffsgeschäft sei eine „Katastrophe“ gewesen, konzedierte Kircher, die Kreditvergaben seien unvertretbar gewesen. Natürlich hätte er sagen sollen, dass er da nicht mitmache, allerdings sei das schwierig gewesen, nachdem die Sache vom Konzernvorstand gekommen sei. „Es hätte aber auch funktionieren können“, meinte Kircher.

Gutes Geld schlechtem nachgeworfen

Die Vernehmung Kirchers brachte erneut tiefe Einblicke in die Geschäftspraktiken der damaligen Hypo Alpe-Adria-Bank. Kircher versuchte vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi darzulegen, wie es zu dem finanziellen Desaster mit den beiden Kreuzfahrtschiffen gekommen war.

Prozess Hypo Schiffskredite Schuldspruch Josef Kircher

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Josef Kircher mit seinem Anwalt

„Man wollte keinen Verlust realisieren“, so begründete Kircher die zahlreichen Entscheidungen, die Schiffsfinanzierungen immer weiter fortzusetzen und gutes Geld schlechtem nachzuwerfen. Die beiden Hypo-Vorstände Striedinger und Kulterer hätten nicht gewollt, dass Wertberichtigungen vorgenommen werden müssen. Dazu habe man die Hoffnung gehabt, „es könnte ja doch noch funktionieren“. Seitens der Bank habe aber einfach das Know-how gefehlt. Auf die Frage von Staatsanwalt Andreas Höbl, ob der von der Anklage bezifferte Schaden in Höhe von mehr als 20 Mio. Euro zutreffend sei, meinte Kircher: „Das wird schon stimmen.“

Vergleich mit Heta erzielt

Kircher gab dem Gericht auch bekannt, dass er einen Generalvergleich mit der Hypo-Abbaugesellschaft Heta erzielt habe, der sämtliche Verbindlichkeiten betreffe. Kircher weist inzwischen ja vier Verurteilungen im Zusammenhang mit Hypo-Projekten auf und wurde mehrfach zu Schadenersatz verurteilt. Der Vergleich sei vom Vorstand bereits abgesegnet, sagte Kirchers Anwalt Richard Soyer, allerdings sei er noch nicht rechtswirksam.

Der Aufsichtsrat müsse noch zustimmen. Über Details - auch was den Schaden bezüglich der beiden zur Diskussion stehenden Kreuzfahrtschiffe betrifft - wollte sich Kircher nicht äußern. Es gebe eine Verschwiegenheitsverpflichtung. Auf dieser habe die Heta bestanden, sagte Kircher auf Nachfrage des beisitzenden Richters Christian Liebhauser-Karl.

Die Millionenkredite wurden an mehrere Unternehmen vergeben, laut Anklage aber durchwegs ohne Besicherungen, auch ohne Bonitätsprüfungen. Die Art der Kreditvergabe wurde vom Sachverständigen als nicht ordnungsgemäß bezeichnet. Angesichts des Geständnisses des Angeklagten wurde anschließend auf Zeugeneinvernahmen verzichtet und mit den Verlesungen begonnen. Das Urteil lautet auf 18 Monate Haft.