Hohe Hürden für Volksbegehren in Kärnten

Der Verein Mutbürger sammelt Unterstützungserklärungen für ein Seenvolksbegehren. Es geht um ein Verkaufs- und Bebauungsverbot für Seegrundstücke, die Land oder Gemeinden gehören. Die bürokratischen Hürden dafür sind aber hoch.

2.000 Unterschriften werden gebraucht, damit das Volksbegehren starten kann. Diese Hürde werde man sicher nehmen, sagen die Initiatoren, die im September 2017 mit dem Stimmensammeln begannen. Sie beklagen allerdings, dass das Kärntner Volksbegehrensgesetz das Sammeln der Unterstützungserklärungen nicht ganz einfach macht. Außerdem gebe es in etlichen Gemeinden kaum Informationen, wie Landesvolksbegehren abzuwickeln seien.

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Die Initiatoren wollen die Seen nicht zubauen lassen

Seit 30 Jahren kein Landesvolksbegehren mehr

Das letzte Landesvolksbegehren über die objektive Stellenvergabe liegt mehr als 30 Jahre zurück und stammt aus dem Jahr 1986. Das erklärt vielleicht die Schwierigkeiten, mit denen der Verein Mutbürger bei der Einleitung des Kärntner Seenvolksbegehrens zu Beginn zu tun hatte. Einige Gemeinden seinen mit dem Ablauf des Volksbegehrens nicht vertraut gewesen, sagt Mitinitiator Gerhard Godescha.

„Man hat teilweise gedacht, die Unterschriften werden auf der Gemeinde gesammelt, was sie gar nicht dürfen. Man hat deutsche Staatsbürger unterschreiben lassen und in Vertretung für jemanden anders unterschreiben lassen.“ Einen besonders krassen Fall habe es in Unterkärnten gegeben, da habe eine Gemeindemitarbeiterin jemanden wieder nach Hause geschickt, weil sie nicht wusste, dass es das Landesvolksbegehren überhaupt gebe, so Godescha.

Formular muss selbst mitgebracht werden

Laut Gesetz haben die Landeswahlbehörde und die Gemeinden bei der Durchführung des Volksbegehrens mitzuwirken. Was unter „Mitwirkung“ zu verstehen ist, wird aber nicht näher ausgeführt. Unterschrieben werden können Unterstützungserklärungen nur auf der Hauptwohnsitzgemeinde und nicht elektronisch, wie bei Bundesvolksbegehren. Gerhard Jessernig von der Landeswahlbehörde sagte dazu, man muss diese Unterstützungserklärung auch selbst mitbringen, das sei im Landesvolksbegehrensgesetz nicht anders vorgesehen.

Man bekomme das bestätigte Formular dann wieder mit und müsse es den Initiatoren übermitteln. Dass eine Gemeinde Formulare auflegt, sehe das Gesetz nicht vor. Laut Jessernig könne eine Gemeinde das aber als Serviceleistung machen, es sei nicht verboten. Das Problem sei, dann müsste man das aber bei jedem Volksbegehren machen.

Initiatoren dürfen kein Geld sammeln

Nicht vorgesehen ist auch eine finanzielle Unterstützung für die Einleitung eines Volksbegehrens durch das Land. Wer in Sachen direkter Demokratie aktiv werden möchte, muss also in die eigene Brieftasche greifen, so Godescha: „Wir können mit Recht sagen, dass es eines der wenigen Volksbegehren ist, das von Bürgern ausgeht. Wir haben Gutachten, Infomaterial und Homepage alles selbst bezahlt. Wir wollten dann eine Sammelbewilligung einholen und sind draufgekommen, dass wir das gar nicht dürfen.“ Im Gegensatz zu politischen Parteien.

Generell wünschen sich die Initiatoren, dass die Einleitung von Volksbegehren nach dem Vorbild der Schweiz leichter gemacht wird. Zumindest die elektronische Unterzeichnung mit Handy- oder Bürgerkarte soll auch in Kärnten in den nächsten ein bis zwei Jahren möglich werden.

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