Versuchte Kindesentführung: 18 Monate Haft

Ein 73-jähriger Kärntner ist am Montag in Klagenfurt wegen versuchter Entführung zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt worden. Der Mann hatte 2014 versucht, ein damals elfjähriges Mädchen in sein Auto zu zerren.

Der Mann war in der Causa bereits einmal vor Gericht gestanden: 15 Monate Haft, davon fünf Monate unbedingt, hatte das erste Urteil gelautet. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte hatten damals Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Graz hob den Schuldspruch schließlich wegen eines Feststellungsmangels auf, weshalb der Prozess wiederholt werden musste und nun mit einer höheren Strafe endete.

Der Vorfall hatte sich im Oktober 2014 zugetragen. Das Mädchen hatte ausgesagt, dass der Angeklagte ihm am Schulweg aufgelauert und es an den Armen gepackt hatte - die Elfjährige hatte sich aber losreißen und ihre Mutter verständigen können. Wie schon bei der ersten Verhandlung bekannte sich der Mann am Montag nicht schuldig. Allerdings gab er offen zu, sich von jungen Mädchen angezogen zu fühlen: „Ich bin nicht abgeneigt, aber ab einem gewissen Alter. Wenn eine 16, 15 oder 14 ist, dann ist das ja ganz normal, wenn sie gut ausschaut“, hatte der 73-Jährige schon beim Prozessauftakt im Februar gesagt.

Laut Gutachten pädophile Neigungen

Bei der Hausdurchsuchung wurden in der Dusche des 73-Jährigen mehrere Fotos von Mädchen gefunden, auch ein Foto von Natascha Kampusch hatte der Mann an der Wand. In seiner Einvernahme durch Einzelrichter Christian Liebhauser-Karl breitete der 73-Jährige wilde Verschwörungstheorien aus, laut denen das Entführungsopfer mit seinem Kidnapper unter einer Decke gesteckt sei. All das floss in ein Gutachten ein, das dem Angeklagten pädophile Neigungen attestierte.

Im Prozessverlauf bot der 73-Jährige mehrere Zeugen auf, die ihn entlasten sollten - ihren Aussagen schenkte Richter Liebhauser-Karl aber keinen Glauben. So habe ein Zeuge, ohne schriftliche Aufzeichnungen zu haben, nur aus dem Gedächtnis angegeben, dass er sich erinnern könne, den Angeklagten am Tag der Tat auf einer Baustelle weit entfernt vom Tatort gesehen zu haben - drei Jahre nach dem Vorfall.

Richter: „Kein Zweifel an Schuld“

„Es besteht kein wie auch immer gearteter Zweifel an Ihrer Schuld“, begründete der Richter sein Urteil. Der Angeklagte habe freimütig zugegeben, mit mehr als 50 Jahren Geschlechtsverkehr mit jugendlichen Mädchen gehabt zu haben: „Das ist außergewöhnlich und nicht normal.“ - „Das sagen Sie!“, gab der Angeklagte trotzig zurück. Mildernd kam dem Angeklagten die lange Verfahrensdauer zugutegekommen.

Der 73-Jährige meldete Berufung gegen das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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