Prozess: Hitlergruß oder Kroatengruß gezeigt?

Am Donnerstag ist ein 69-jähriger Kroate wegen des Verdachts der Wiederbetätigung vor dem Klagenfurter Landesgericht gestanden. Er soll beim Kroatengedenken in Bleiburg den Hitlergruß gezeigt haben, sagte aber, es sei der Kroatengruß gewesen. Dazu wird nun ein Gutachter bestellt.

Die alljährliche Gedenkfeier für die kroatischen Opfer der kommunistischen Partisanen am Ende des Zweiten Weltkriegs bei Bleiburg ist in Österreich, aber auch in Kroatien umstritten. Die Vorwürfe lauten, es sei das größte faschistische Treffen Europas geworden, für heuer werden erstmals Gegendemonstrationen angekündigt - mehr dazu in Gedenkfeier: Erstmals Gegendemos angemeldet.

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ORF/Peter Matha

Der 69-jährige Kroate vor Gericht

Die Feier vom Vorjahr hatte in diesem Zusammenhang am Donnerstag ein gerichtliches Nachspiel. Angeklagt ist ein Kroate, dem vorgeworfen wird, sich im Rahmen des Treffens im nationalsozialistischen Sinne wiederbetätigt zu haben.

„Hitler war ein guter Mann“

Bei der Gedenkfeier soll er laut Anklage auf dem Friedhof dreimal seinen rechten Arm mit ausgestreckten aneinanderliegenden Fingern zum Hitlergruß erhoben haben. In einem in ORF2 ausgestrahlten Interview soll er zudem angegeben haben - so wird er in der Anklageschrift zitiert -, dass man 65 Jahre gebraucht habe, um einzusehen, dass Hitler ein kluger Mann gewesen sei, der einfach Ordnung schaffen wollte. Vor Gericht sagte er, Hitler habe Deutschland groß gemacht, Autobahnen und Volkswagen bauen lassen.

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Die neun Geschworenen

Auschwitz, Judenverfolgung und Krieg verurteile er, aber Hitler habe eben auch Autobahnen gebaut. „Er war ein Herrscher seiner Zeit. Es gab Gutes, aber auch Schlechtes.“ Die beisitzende Richterin Sabine Roßmann fragte danach: „Das Ergebnis ist, dass Hitler ein kluger Mann war. Also sind die Autobahnen wichtiger als die Millionen ermordeten Menschen?“ - „Dass er Menschen umgebracht hat, diesen Weg hätte er nicht einschlagen müssen, und das verurteile ich“, entgegnete der Angeklagte.

Auf die Frage des vorsitzenden Richters Christian Liebhauser Karl, ob er von Auschwitz und Millionen Toten wisse, sagte der 69-Jährige, ja, und das sei nicht richtig gewesen. Er sei von Organisatoren mit dem Bus zu dem Treffen in Kärnten gebracht worden, die hätten ihm die Ustascha-Uniform gegeben.

Hitlergruß oder „kroatischer Gruß“?

Auf die Frage von Richter Liebhauser-Karl, ob er denn nun den verbotenen Hitlergruß gezeigt habe, sagte der Angeklagte: „Ne - nein“, das sei der kroatische Gruß gewesen, dabei werde der rechte Arm ausgestreckt, die Hand aber dann gleich zum Herzen geführt. Staatsanwältin Nicole Zwirn widersprach: Der kroatische Gruß bestehe aus einer nach vorne gestreckten, geballten Faust.

„Für mich war es eindeutig ein Hitlergruß“, sagte wiederum ein Wiener Journalist, der als Zeuge aussagte. „Die Hand ging stramm nach vorne.“ Ob der Angeklagte die Hand später zu seinem Herz führte, könne er nicht sagen. Auch ein Beamter des Landesamts für Verfassungsschutz wurde befragt. Laut ihm besteht der kroatische Gruß darin, dass die Faust zuerst zum Herz geführt und dann nach vorne gestreckt wird.

„Grußgutacher“ wird bestellt

Wie es sich mit den unterschiedlichen Gesten, Grüßen und Formeln nun genau verhält, war nach der Diskussion so unklar, dass der Verteidiger einen Antrag auf Beiziehung eines Sachverständigen stellte. Die Staatsanwältin sprach sich nicht dagegen aus, das Gericht gab dem Antrag statt und vertagte die Verhandlung.

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