Datenschutz: Einige Kundenkarten werden „illegal“

Durch die neue Datenschutzverordnung könnte so manche Kundenkarte „illegal“ werden. Um die strengeren Vorschriften zu erfüllen, werden schon jetzt zahlreiche Kunden gebeten, die Datenfreigabe neu zu unterschreiben. Das sollte man sich genau überlegen.

Im Schnitt hat jeder Österreicher fünf Kundenkarten in seiner Brieftasche, drei von vier Österreichern besitzen mindestens eine Kundenkarte. Das besagt eine Statistik des Konsumentenschutzes. Dem Kunden werden durch die Karten Vorteile versprochen, im Gegenzug gibt er einige Daten von sich bekannt, etwa Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Wohnadresse, Alter und Beruf.

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Die Firmen locken mit Rabatten oder Gutschriften

Bei der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die mit 25. Mai in Kraft tritt, geht es um die Frage, wie und warum Firmen personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden oder Lieferanten speichern oder schriftlich ablegen müssen. Betroffen sind auch die Kundenkarten von Firmen. Zahlreiche Kunden werden derzeit von Unternehmen in Briefen aufgefordert, für ihre Kundenkarten nochmals zu unterschreiben. Der Grund: Der ursprüngliche vorgelegte Text war vielleicht zu wenig ausführlich formuliert und entspricht nicht der neuen Verordnung.

Datenfreigabe wird genauer geregelt

In den neuen Verträgen muss die Weitergabe der Daten genauer geregelt sein, etwa an wen und zu welchem Zweck diese weitergegeben werden und wie lange Daten aufbewahrt werden dürfen. Mit der neuerlichen Unterschrift erklärt man sich auch mit der Nutzung seiner persönlichen Daten einverstanden. Meist gehe es den Unternehmen dabei darum, Werbematerial versenden zu können, sagt Julia Peterschitz, Juristin im Rechtsservice der Wirtschaftskammer Kärnten.

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Inhaber von Karten sollen die neuen Regeln unterschreiben

Den Inhabern der Kundenkarten empfehlen Konsumentenschützer, sich die neuen Bestimmungen genau durchzulesen und sich bei Fragen beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer oder beim Rechtsservice der Wirtschaftskammer zu informieren. Dort laufen die Telefone wegen der neuen Datenschutzverordnung ohnehin seit Wochen heiß.

„Eine Kosten-Nutzen-Rechnung für Kunden“

Konsumentenschützer und Datenschutzexperten warnen davor, für Kundenkarten leichtfertig zu unterschreiben. Für den Konsumenten gehe es letztlich um eine Kosten-Nutzen-Rechnung, sagt Ludwig Notsch, geprüfter Datenschutzexperte und gerichtlich beeideter Sachverständiger für Social Media. „Die Grundfrage sollte immer lauten: Steht es dafür, seine Daten für einen Rabatt herzuschenken? Ich empfehle bei der Herausgabe persönlicher Daten zurückhaltend zu sein.“ Durch einen Widerspruch kann man die Nutzung seiner Daten generell verbieten.

Die neue Datenschutz-Grundverordnung sorgt auch für Verunsicherung bei den Unternehmern, die Telefone der Berater in der Wirtschaftskammer laufen heiß - mehr dazu in Unsicherheit durch Datenschutz-Verordnung. Die Wirtschaftskammer hat zu diesem Thema extra 35 Personen zu Datenaschutzexperten ausgebildet. Auch für Ärzte ist der Datenschutz eine Herausforderung. Die elektronische Krankenakte ELGA ist von der neuen Datenschutzverordnung ausgenommen, verboten wird aber etwa das Versenden von Befunden per E-Mail - mehr dazu in Datenschutz als Herausforderung für Ärzte.