Datenschutz als Herausforderung für Ärzte

Ganz Österreich diskutiert über die elektronische Krankenakte ELGA und die von der Regierung geplante Weitergabe von Daten für Forschungszwecke. ELGA ist von der neuen Datenschutzverordnung ausgenommen, verboten wird aber etwa das Versenden von Befunden per E-Mail.

Am 25. Mai tritt die Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Neben Firmen und Vereinen werden sich auch Ärzte und Patienten auf einige Änderungen einstellen müssen. Ärztliche Befunde via E-Mail an Patienten zu schicken wird dann endgültig verboten sein, auch Gesundheitsauskünfte am Telefon sind rechtlich fragwürdig. Auch wenn Ärzte von jeher gewöhnt sind, sensibel mit Patientendaten umzugehen, wird der Aufwand durch die Datenschutzgrundverordnung in den Arztpraxen steigen und für die Patienten unter Umständen längere Wartezeiten bedeuten.

Datenschutzverordnung Ärzte Maria Korak-Leiter Kurienobfraustellvertreterin der Kärntner Ärztekammer

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Maria Korak-Leiter

E-Mail-Verkehr zu Befunden verboten

Maria Korak-Leiter, Kurienobfraustellvertreterin der Kärntner Ärztekammer, sagte, man müsse Unterlagen bereit halten, um jederzeit nachprüfen zu können, wie in einer Ordination mit Daten umgegangen werde. Am Anfang werde das eine neue Aufgabe für die Ärzte sein. Mediziner, die es bisher gewöhnt waren, ihren Patienten Befunde oder Laborwerte zu mailen, müssen davon Abstand nehmen: „Wenn mir ein Patient einen Befund schickt und mich bittet, drüberzuschauen und ihm zurückzumailen, das wird nicht mehr gehen.“

Wirksam wird mit der Datenschutzgrundverordnung ein EU-Gesetz, das die Rechte der Bürger stärker soll, bei Betroffenen angesichts hoher Geldstrafen aber auch für Verunsicherung sorgen kann. Das Recht, jederzeit Einblick in die eigenen Gesundheitsdaten zu nehmen, bleibt bestehen, sagte Korak-Leiter. Alle Befunde und Arztbriefe bleiben aufrecht, werden aber nur persönlich an den Patienten übergeben.

Datenschutzverordnung Ärzte

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Komplexe neue Verordnung

Telefonisch Passwörter vereinbaren

Eine Lösung für telefonische Auskünfte könnten zum Beispiel Passwörter sein, die zuvor zwischen Arzt und Patient vereinbart werden. Wie juristisch wasserdicht so etwas wirklich ist, sei aber noch nicht geklärt. Die Kommunikation zwischen Ärzten bzw. Ärzten und Krankenhäusern darf schon bisher nur über gesicherte Leitungen erfolgen. Neben der gesetzlichen Verpflichtung, Daten zu löschen, gibt es auch eine, Daten zu speichern, so KABEG-Datenschutzbeauftragter Hannes Streitberge: „Da gibt es auch kein Recht eines Patienten, diese Archivierung zu reduzieren.“

Bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, Verwaltungsstrafen bis zu 50.000 Euro sowie Strafen bis zu zwei Prozent des Konzernumsatzes oder 20 Mio. Euro.

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