Wiederholungstäter bei Automatenbetreibern
Am Freitag wurden die beiden Lokale in der Villacher Innenstadt von einem Team der Finanzpolizei Süd und des Stadtpolizeikommandos Villach neuerlich nach dem Glücksspielgesetz überprüft. Die beiden Lokale wurden schon Ende Dezember 2017 kontrolliert, damals wurden 22 illegale Glücksspielautomaten beschlagnahmt - mehr dazu in 22 Glücksspielautomaten beschlagnahmt (kaernten.ORF.at; 21.12.2017).
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Zwischenzeitlich wieder aufgesperrt
Polizeijurist Manfred Abwerzger sagte gegenüber dem ORF, man habe einen Hinweis bekommen, dass die beiden Lokale wieder geöffnet hätten und Glücksspielautomaten betreiben. Bei der Aktion am Freitag wurden insgesamt 17 Glücksspielautomaten über Verfügung der Landespolizeidirektion Kärnten beschlagnahmt.
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Da ein wiederholter Verstoß gegen die Bestimmungen des Glücksspielgesetzes an beiden Örtlichkeiten vorlag, verfügte Abwerzger als Behördenvertreter die Schließung der beiden Lokale nach den Bestimmungen des Glücksspielgesetzes. Es seien Angestellte vor Ort gewesen, die keinerlei Widerstand leisteten. In keinem Fall seien die Betreiber bzw. Hintermänner aufgetaucht. Es handelt sich um Klingellokale, in die man nur hineinkommt, wenn man läutet und die Tür von innen geöffnet wird, im Dezember sei man nicht hineingelassen worden, so Abwerzger. Diesmal sei die Polizei ohne Probleme eingelassen worden.
Anonyme Meldung auf Landeshomepage möglich
Die Hauptfeuerwache Villach unterstützte die Polizei beim Abtransport der 17 Glücksspielgeräte. Gegen die Verantwortlichen wurden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, die Automaten werden vernichtet. Der Strafrahmen reicht pro Automat von 3.000 bis max. 60.000 Euro. Pro Woche pro Automat machen die Betreiber laut Finanzpolizei 5.000 bis 7.000 Euro Gewinn. Sollten die Glücksspiellokale wieder geöffnet werden, so droht den Betreibern zusätzlich eine Beugestrafe.
Das Land Kärnten betreibt seit dem Herbst 2017 eine „Whistleblower“-Seite, bei der man anonym Standorte von illegalen Glücksspielgeräten melden kann.