Verfassungsänderung wäre kompliziert

Die Bedingung von SPÖ-Landeshauptmann Peter Kaiser an die ÖVP, einer Änderung des in der Verfassung stehenden Einstimmigkeitsprinzips in der Regierung zuzustimmen, würde in Folge eine Verfassungsänderung erfordern. Das wäre möglich, aber kompliziert.

Die neue Verfassung schreibt vor, dass Beschlüsse in der Regierung in Zukunft nur noch einstimmig ohne Gegenstimme gefasst werden müssen. SPÖ und ÖVP sind da quasi aneinander gekettet. Die SPÖ auch, wenn sie mit fünf Sitzen die Mehrheit in der Regierung hat. Sie könnte nichts gegen den ausdrücklichen Willen der ÖVP durchsetzen. Das will die SPÖ nach dem Abgang von Christian Benger ändern - mehr dazu in Kaiser stellt ÖVP Ultimatum. Möglich ist dies, das Prozedere ist aber kompliziert.

Mehrheit im Landtag

SPÖ und ÖVP haben im Landtag mit 24 Abgeordneten die nötigen Stimmen für eine Änderung des Einstimmigkeitsprinzips. Es wäre sogar möglich, dass diese Änderung der noch bestehende alte Landtag in einer außerordentlichen Sitzung durchführt. Das wäre allerdings nur unter enormem Zeitdruck möglich. Geht sich das nicht mehr aus, müsste sich zunächst der neue Landtag konstituieren und danach einen Rechts- und Verfassungsausschuss einberufen.

Im Ausschuss müsste das Einstimmigkeitsprinzip mit Zweidrittelmehrheit abgeändert und in einer neuerlichen Landtagssitzung wieder mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Mit der Verlautbarungsfrist würde das Procedere mindestens einen Monat oder länger dauern.

„Fliegender“ Wechsel nicht möglich

Die Anzeichen sprechen für eine Zustimmung der ÖVP für die Vorgaben der SPÖ. Wenn eine Koalition auch unter der neuen Führung zustanden kommt, wäre ein „fliegender“ Koalitionswechsel vor Ablauf der Legislaturperiode realistischerweise nicht möglich. Das verbietet der Artikel 52 in der neuen Landesverfassung. Dort heißt es, wenn eine Regierung gewählt ist, können zwar über einen Misstrauensantrag einzelne Mitglieder abgezogen werden, aber für die Nachwahl müssen wieder jene Parteien das Gesamtpaket beschließen, die die Koalition vereinbart hatten.

Das heißt, der Misstrauensantrag kann auch von der Opposition kommen, die Nachwahl ist aber nur mit der Koalition möglich. Das bestätigte auch Landtagsdirektor Robert Weiss. Eine Ausnahme gebe es, da müsste quasi die gesamte Regierung zurücktreten. Dann könnte sich im Landtag eine neue Koalition bilden, die dann von den neuen Parteien gewählt wird. Für diesen Fall ist aber eher von einer Neuwahl auszugehen.

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