Berufsverbot gegen Zahnarzt bleibt aufrecht

Das Landesverwaltungsgericht hat die beiden Berufsverbote gegen einen Klagenfurter Zahnarzt bestätigt. Er darf weder zahnärztliche noch zahnchirurgische Behandlungen durchführen. Es laufen mehrere Anzeigen gegen ihn.

Das Büro von Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) bestätigte, dass die Berufsverbote aufrechtbleiben. Dem Arzt aus Klagenfurt wird vorgeworfen, unnötige Behandlungen durchgeführt und überhöhte Rechnungen gestellt zu haben. Außerdem sollen Patienten Schäden wie lebenslange Nervenschmerzen erlitten haben. Bei der Patientenanwaltschaft liegen über 100 Beschwerden auf, einige Patienten hatten auch Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet.

Einspruch erhoben

Das Landesverwaltungsgericht beschäftigte sich im März mit der Causa, weil der betroffene Arzt Einspruch gegen die Berufsverbote erhoben hatte. Das Gericht entschied gegen den Zahnarzt, er darf weiterhin nicht ordinieren. Das Berufsverbot wurde im September 2017 vom Land Kärnten verhängt, damals hieß es, es herrsche „Gefahr in Verzug“. Da aber nur die zahnärztliche Tätigkeit im Bescheid angeführt war, ordinierte der Arzt als Zahnchirurg weiter. Der Bescheid wurde daraufhin ergänzt. Die Arztberechtigung wurde entzogen, weil es strafrechtliche Anzeigen geben, sagte die Zahnärztekammer im September.

Bei der Verhandlung im Landesverwaltungsgericht hieß es von der Kammer jedoch, das öffentliche Wohl sei nicht gefährdet. Der Zahnarzt selbst spricht von einer Intrige gegen ihn und weist alle Vorwürfe zurück. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Arzt kann Revision einlegen

Dem Arzt bleibt jetzt gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts die Möglichkeit der außerordentlichen Revision am Verwaltungsgerichtshof. Laut Auskunft des Landes gilt das vorläufige Berufsverbot bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Strafverfahrens. Vonseiten des Landes seien keine weiteren Schritte geplant, die Behörde hätte ihre Aufgaben erfüllt.

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