Asylwerber: Abschiebung trotz Lehrausbildung

Derzeit machen in Kärnten 26 junge Flüchtlinge eine Lehre, hauptsächlich im Tourismus. Doch trotz dieser Ausbildung kann die Abschiebung aus Österreich drohen, wie ein Fall in Hermagor zeigt.

3.121 Flüchtlinge leben derzeit in Kärnten als Asylwerber. Ein normales Arbeitsverhältnis eingehen dürfen sie erst, wenn sie als Flüchtling anerkannt werden. Ausnahmen gibt es für junge Flüchtlinge, die eine Lehre machen, in dem es zu wenig Nachwuchs gibt, wie im Gastgewerbe. Nur in diesen so genannten Mangelberufen dürfen Asylwerber eine Lehre machen.

Voraussetzung ist, dass es für die offene Lehrstelle keine anderen geeigneten Bewerber gibt. Auch eine Sondergenehmigung des AMS sei nötig, sagt Leiter Franz Zewell. Im Regionalbeirat müssten zudem die Sozialpartner zustimmen. Bei Einstimmigkeit wird eine Beschäftigungsbewilligung für die Dauer der Lehrzeit ausgestellt.

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Asylantrag für Zeesahn abgelehnt

Derzeit machen in Kärnten 26 junge Flüchtlinge eine Lehre, hauptsächlich im Tourismus. Darunter ist auch der 23-jährige Zeesahn aus Pakistan. Er lernt den Beruf Restaurantfachmann im Hotel Lerchenhof in Hermagor. Eine Arbeit, die ihm viel Spaß mache, sagt Zeesahn.

Für seinen Chef Hans Steinwender ist der junge Flüchtling nach einem Jahr Lehrzeit eine Unterstützung: „Ich bin total zufrieden, er bemüht sich sehr.“ Doch ob Zeeshan bleiben darf, ist ungewiss. Sein Asylantrag wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl abgelehnt, es sieht keinen Schutzbedarf für Zeeshan.

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Der 23-jährige Zeesahn aus Pakistan

Angst vor der Rückkehr in die Heimat

Zeeshan aber hat Angst in seinem Heimatland Pakistan zurückzukehren, weil sein Vater, ein Schriftsteller, kritische Texte über die Taliban verfasste. Mit Hilfe des Hoteliers und einer Flüchtlingshelferin berief Zeeshan gegen den Bescheid, jetzt ist das Bundesverwaltungsgericht als zweite Instanz am Zug. Hotelier Hans Steinwender hofft auf „Augenmaß bei der Entscheidung“: „Solche Menschen haben eine Berechtigung, bei uns zu bleiben.“

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Zeesahn mit Flüchtlingshelferin und Hotelier Hans Steinwender

Lehre verlängert Aufenthalt nicht

Vom Innenministerium heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme: „Die Möglichkeit für Asylwerber eine Lehre zu machen, steht in keinem Zusammenhang mit der Prüfung des Asylantrages. Im Vordergrund steht die Schutzprüfung. Falls der Bescheid rechtskräftig negativ ausfällt, kann eine Lehre nicht zu einer Verlängerung des nicht rechtmäßigen Aufenthaltes führen.“ In diesem Fall müsste Zeeshan Österreich verlassen oder er würde abgeschoben.