Bedingte Haft für „Heil Hitler“-Rufe
„Ich habe es jetzt kapiert, so kann es nicht weitergehen“, sagte der Angeklagte, als er auf seine Alkoholsucht angesprochen wurde. Bereits beim ersten Verhandlungstermin, vergangene Woche, war der Alkoholkonsum des 37-Jährigen Zimmerers Thema gewesen. Ein Gutachten bescheinigte ihm einen auffälligen Alkoholmissbrauch samt Langzeitschäden. Dennoch zeigte sich der Angeklagte damals nicht einsichtig - mehr dazu in „Heil Hitler“-Rufe: Prozess vertagt (kaernten.OF.at, 17.1.2018).
Angeklagter zeigte sich einsichtig
Eine Woche später schien der Mann einen Sinneswandel durchlaufen zu haben. Er sagte, nun sei er bereit, sich einer ambulanten Alkoholtherapie zu unterziehen, um sein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Durch diese Einsicht und seine Bereitschaft zu einer Therapie dürfte sich der Angeklagte eine Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher erspart haben. Der Sachverständige, der das Gutachten erstellt und die Einweisung empfohlen hatte, sagte vor Gericht: „Persönliche Einsicht ist der erste Schritt zur Alkoholentwöhnung.“
Zur Anklage selbst, wonach der 37-Jährige in einem Tankstellenlokal in Hüttenberg betrunken mehrmals „Heil Hitler“ gerufen und einen Feuerwehrmann schwer verletzt haben soll, war der Angeklagte schon am ersten Verhandlungstermin geständig. Da er bisher unbescholten war und bereits ein Teilschmerzensgeld von 500 Euro an sein Opfer gezahlt hat, muss er nicht ins Gefängnis.
Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil von Richterin Michaela Sanin lautete auf eine bedingte Haftstrafe von zwölf Monaten. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Da sich Staatsanwältin Daniela Zupanc Bedenkzeit erbat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.