Zwei Jahre Haft in IS-Terrorprozess
Unter hohen Sicherheitsvorkehrungen begann am Landesgericht Klagenfurt ein Prozess wegen terroristischer Vereinigung. Dem 23-Jährigen wurde vorgeworfen, dass er sich in Syrien der Terrororganisation IS anschließen wollte, außerdem hatte er einen YouTube-Kanal betrieben, auf dem er laut Anklage den IS verherrlichende Videos hochgeladen hatte.
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„Wollte Kulturstätten anschauen“
Der Angeklagte bekannte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig. Er sei sunnitischer Moslem, sagte er zum Richter, das sei aber kein Grund, radikal zu sein. Es stimme, dass er im Februar 2015 an die türkisch-syrische Grenze gereist war - er habe sich dort aber lediglich Kulturstätten anschauen wollen. An der Grenze wollte er sich „einen Kick“ geben und zu Hause in der Heimat damit angeben. An der Grenze wurde er aber festgenommen und nach Bosnien abgeschoben. Wieder zurück in Klagenfurt lud der 23-Jährige laut Anklage auf einem YouTube-Kanal den IS verherrlichende Videos hoch. Wie der Verteidiger des 23-Jährigen sagte, habe er sich anhand der Videos lediglich „informieren“ wollen.
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„Eindeutig propagandistische Videos“
Richter Michael Schofnegger, der dem Schöffensenat vorsaß, begründete das Urteil damit, die Videos seien „eindeutig propagandistisch“. Der Schöffensenat schenkte auch der Aussage des Angeklagten keinen Glauben, dass er nur deshalb an die syrische Grenze gefahren war, um sich „einen Adrenalinkick“ zu holen und Kriegslärm zu hören. Der Verteidiger des 23-Jährigen meldete Nichtigkeit und Berufung an, die Staatsanwältin meldete ebenfalls Berufung an, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Haft.