Künftig weniger Kassenpraxen?

Bei Kärntner Ärzten steht eine Pensionierungswelle bevor. Einige warnen ihre Patienten bereits davor, dass ihre Praxis in ein paar Jahren nicht mehr existieren werde. Die Kärntner Gebietskrankenkasse sagt, je nach Fachgebiet gebe es Bedarfsprüfungen für Kassenpraxen.

Derzeit sind Allgemeinmediziner mit Kassenvertrag im Durchschnitt 57 Jahren alt; Kassen-Fachärzte, von denen es derzeit 452 gibt, 59 Jahre. Durch Ruhestände werde es zu keinen Versorgungsengpässen kommen, verschicherte die GKK gegenüber dem ORF. Jeder Kassenvertrag, der nach einer Pensionierung zurück gegeben wird, werde - basierend auf dem regionalen Strukturplan der Politik - genauestens geprüft, sagt Manuela Gamsler, die stellvertetende Leiterin der Vertragspartnerabteilung in der Gebietskrankenkasse. Es sei etwa vorgegeben, in welchem Bezirk welches Fachgebiet wieviele Stellen grundsätzlich vorsiehe.

Bedarfsprüfung wird anlassbezogen durchgeführt

„Auch wenn wir in dem jeweiligen Bezirk wissen, dass dieses Instrument grundsätzlich eine Reduktion einer Planstelle vorsehen würde, führen wir immer anlassbezogen eine Bedarfsprüfung durch“, so Gamsler. Heute könne man also noch nicht sagen, ob gewisse Praxen in drei oder fünf Jahren nachbesetzt werden oder nicht. Basierend auf österreichweiten Zahlen - wie viele Ärzte auf wie viele Patienten kommen - rechnet die Kärntner Gebietskrankenkasse dann den Bedarf in den Bezirken und Sprengeln aus, sagt Manuela Gamsler: „Ist es eine Planstelle, die nachbesetzt gehört, wie sieht der Patientenstrom und die Pendlerbewegung aus. Diese Faktoren lassen wir einfließen.“

Besondere Kriterien für Allgemeinmediziner

Die Wartezeit, beispielsweise auf einen Facharzttermin, spielt bei der Bedarfsprüfung keine Rolle. Sie würde - je nach medizinischem Problem und der Dringlichkeit der Behandlung - variieren. Bei der Nachbesetzung von Allgemeinmedizinern kommen noch mehr Faktoren dazu, wie etwa die geografische Lage Beispielsweise wegen der wohnortnahen Versorgung von Patienten.

Wie lange ein Arzt arbeitet, ist ihm selbst überlassen. Der Kassenvertrag erlaubt ihm das jedenfalls bis zum 70. Geburtstag. Spätestens dann muss der Vertrag zurückgegeben werden.

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