Zwei Jahre Haft für Missbrauch von 13-Jähriger

Ein 20-jähriger Mann ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Der Mann ließ eine 13-Jährige bei sich wohnen und hatte auch Sex mit ihr.

Neben schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen wurde dem Angeklagten auch Suchtgifthandel vorgeworfen. Wie Staatsanwältin Daniela Zupanc sagte, hatte der Afghane die 13-Jährige aus schwierigen familiären Verhältnissen, die in einer betreuten Wohngemeinschaft lebte, Anfang 2017 kennengelernt. Es entwickelte sich eine Beziehung, der Mann hatte die 13-Jährige auch bei sich wohnen lassen. Bei der Betreuungseinrichtung wurde das Mädchen während dieser Zeit als abgängig gemeldet, die Mutter wusste aber Bescheid. Daher wurde der Mann vom Vorwurf der Kindesentziehung frei gesprochen.

Gemeinsam Cannabis geraucht

Der Angeklagte gab zu, mit Cannabiskraut gehandelt zu haben, einen Teil davon hatte er auch gemeinsam mit dem Mädchen geraucht. Außerdem, so der Vorwurf, hatte der 20-Jährige einer Jugendlichen einen Rucksack mit Bargeld und Cannabis im Wert von rund 5.000 Euro überlassen, bevor er in Haft kam - das bestritt er aber. Vor Gericht leugnete er zunächst auch, die Zeugin überhaupt zu kennen.

Erst nach der letzten Beratung mit seinem Verteidiger und einem Dolmetscher bekannte er sich vollinhaltlich schuldig. Vor der Verhaftung habe ihm ein Freund die Wohnung bezahlt, dazu habe er 180 Euro bekommen, von denen er sich unter anderem seine eigene Sucht finanziert habe. Seit er zwölf Jahre alt ist, konsumiere er Cannabis, so der Angeklagte.

Mädchen lebt derzeit in Italien

Der Angeklagte sagte vor Gericht, dass er nicht gewusst habe, dass eine Beziehung mit einer 13-Jährigen strafbar sei. Er sei auch mit der Mutter des Mädchens in Kontakt gewesen und habe den Eindruck gehabt, dass sie mit der Beziehung einverstanden gewesen sei. „Es ist völlig irrelevant, ob Sie wissen, dass Geschlechtsverkehr mit einer 13-Jährigen strafbar ist. Sie hätten sich informieren müssen“, sagte Richter Michael Schofnegger, der dem Schöffensenat vorsaß. Er verwies auf die Strafdrohung von bis zu zehn Jahren Haft. Das Mädchen selbst war bei der Verhandlung nicht anwesend, sie lebt für ein Jahr bei einer Pflegefamilie in Italien, außerdem sei eine Aussage laut einer Gutachterin psychologisch nicht zumutbar.

Mildernd kamen dem Mann sein Alter und seine Unbescholtenheit zugute, erschwerend das Zusammentreffen mehrerer Delikte. Der 20-Jährige nahm das Urteil an, Staatsanwältin Zupanc gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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