3.000 Euro Strafe wegen Facebook-Postings

Eine 24-jährige Kärntnerin ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Verhetzung auf Facebook zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt worden. Sie soll gegen Afrikaner und Araber gehetzt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Seite, auf der die 24-Jährige aktiv war, ist am Landesgericht Klagenfurt bereits bekannt. Sie richtete sich gegen ein geplantes Containerdorf für Asylwerber in der Bezirkshauptstadt St. Veit: Dort wurde nicht nur gegen die Containersiedlung protestiert, auch rassistische Videos machten die Runde, im Kommentarbereich schaukelten sich die User regelrecht hoch. Einige der Seitenmitglieder wurden bereits wegen Verhetzung verurteilt.

24-Jährige bekannte sich schuldig

Die 24-Jährige hatte nicht nur Asylwerber beschimpft, sie forderte auch, dass an Menschen, die Tiere schächten, „das selbe Ritual“ vollzogen werden soll. Die Kärntnerin bekannte sich vollinhaltlich schuldig: „Ich hätte mir nicht gedacht, dass meine Kommentare öffentlich sind“, rechtfertigte sie sich. „Das ist aber schon ein bisschen naiv, oder? Das, was Sie getan haben, ist das selbe, wie wenn Sie sich mitten in der Stadt hinstellen und das, was Sie geschrieben haben, laut in der Gegend herumschreien“, merkte Richter Manfred Herrnhofer an.

Meinungsfreiheit ja, Straftat nein

In seiner Urteilsbegründung betonte Herrnhofer den Wert der Meinungsfreiheit: „Natürlich dürfen Sie sagen, dass Sie mit der Flüchtlingspolitik nicht einverstanden sind. Aber Sie dürfen sich nicht strafbar machen. Wenn sich Hass gegen eine bestimmte Gruppe richtet, dann setzen wir unsere Demokratie aufs Spiel.“

Die bisher unbescholtene 24-Jährige erklärte sich mit dem Urteil einverstanden, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. „Achte auf deine Gedanken, denn sie werden deine Taten“, gab Herrnhofer der Frau noch auf den Weg mit, „und erzählen Sie jedem, was so ein Verhalten kostet“.

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