Geldstrafe für Hassposting auf Facebook

Ein 24 Jahre alter Mann musste sich am Freitag am Landesgericht Klagenfurt wegen des Vorwurfs der Verhetzung verantworten. Er soll auf einer Facebook-Seite zu Gewalt gegen Flüchtlinge aufgerufen haben. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Mit den Worten „Kopfschuss für so ane Leit“ soll der 24-Jährige aus dem Bezirk St. Veit an der Glan in einer Facebook-Gruppe gegen Flüchtlinge gehetzt haben. Ausgangspunkt sei ein Video gewesen sein, das ihn - nach eigenen Angaben - „verstört habe“. Darin zu sehen war die angebliche Attacke eines 22-jährigen Afghanen auf mehrere Jugendliche in Südtirol.

Er habe sich von den anderen Facebook-Kommentaren mitreißen lassen, sagte er am Freitag vor Gericht. Warum, das könne er nicht mehr sagen. Später erst sei ihm bewusst geworden, dass der Kommentar ein Fehler gewesen sei. Er habe ihn sofort gelöscht. Eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz ergab, dass der Angeklagte bis dato nie negativ aufgefallen war.

Im Vorfeld bereits mehrere Verurteilungen

Wegen hetzerischer Kommentare und rassistischer Postings in Facebook gab es im Vorfeld mehrere Verurteilungen für Mitglieder einer Facebook-Gruppe, die sich gegen ein geplantes Containerdorf für Asylwerber in St. Veit an der Glan und in der das besagte Video veröffentlicht wurde, mehr dazu auch in Verhetzung auf Facebook: Schuldspruch. Der Angeklagte sagte am Freitag vor Gericht, er sei zufällig Mitglied dieser Facebook-Gruppe geworden. Es habe ihn einfach interessiert, was in St. Veit geplant sei.

Vor Richter Dietmar Wassertheurer bereute er mehrmals seinen Eintrag auf der Facebook-Seite. Er habe nicht bewusst aufhetzen wollen und werde auch nie wieder Beiträge im Internet kommentieren, ohne vorher über den Inhalt nachzudenken, so der Angeklagte.

Richter: „Es kommt auf die Wortwahl an!“

Laut Gesetz beträgt das Strafausmaß bei Verhetzung bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Meinungsfreiheit sei ein Grundrecht in Österreich und es spreche nichts dagegen, eine Meinung zu vertreten, unterstrich Richter Diemar Wassertheurer. Es komme aber auf die Wortwahl an. Aufrufe zu Gewalt und Fremdenfeindlichkeit seien im Sinne eines friedvollen Zusammenlebens und öffentlicher Ruhe und Ordnung zu verurteilen - egal ob im echten Leben oder im Internet.

Geldstrafe für Angeklagten

Die innerliche Umkehr des Angeklagten sei positiv zu werten, sagte der Richter. Er verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.