„News“ zitiert Endgutachten zu Bootsunfall

Das Endgutachten zum tödlichen Bootsunfall auf dem Wörthersee soll Aussagen des Unfalllenkers widerlegen. Das zumindest behauptet die Zeitschrift „News“, die in ihrer neuesten Ausgabe aus dem Endbericht zitiert.

Von der Staatsanwaltschaft hat es zum Endgutachten über den tödlichen Bootsunfall bisher noch keine Auskunft gegeben. Das Wochenmagazin „News“ zitiert in seiner neuesten Ausgabe aber bereits daraus. Darunter sind Passagen, die inhaltlich konträr zu den Aussagen des Unfalllenkers, eines 44-jährigen Unternehmers aus Niederösterreich, sind.

Griff ins Lenkrad: Variante nicht haltbar

So sagte der zum Unfallzeitpunkt alkoholisierte Lenker aus, dass der tödlich Verunglückte, ein gleichaltriger Freund ebenfalls aus Niederösterreich, ihm ins Lenkrad gegriffen hätte. Diese Variante ist laut „News“ nicht haltbar: Zwar sei es von der Sitzposition des Opfers auf der Motorhaube nicht völlig unmöglich gewesen, das Lenkrad zu erreichen, jedoch hätte er „auf der vorderen Kante der Abdeckung“ sitzen und die Arme ausstrecken müssen. Selbst dann hätte es zwei volle Umdrehungen des Lenkrades gebraucht, bis der volle Einschlag erreicht würde. Da das Lenkrad von dieser Position aus nicht optimal angegriffen werden kann, sei das „praktisch nicht möglich“.

Ein weiterer Aspekt der Untersuchungen umfasste kolportierte Aussagen des Lenkers, dass er bei dem folgenschweren Manöver, bei dem das Unfallopfer über Bord gegangen war, selbst ins Wasser gefallen sei. Das ist laut Gutachter ebenso praktisch unmöglich. Wie bereits bekanntgegeben wurde, war das Unfallopfer von der Schiffsschraube erfasst und getötet worden - mehr dazu in Bootsunfall: Opfer hatte „massivste“ Verletzungen (kaernten.ORF.at; 16.8.2017). Dass dieser sofort nach dem Hinausfallen von der Schraube erfasst wurde, sei „unmöglich“, zitierte „News“ aus dem Gutachten.

Einlegen des Rückwärtsganges verboten

Die Ersteller der Expertise gehen davon aus, dass das Unfallopfer erst aus dem Boot gefallen ist, und dann jemand den Rückwärtsgang eingelegt habe. Das Opfer wurde dann beim Zurückfahren „vom Propeller erfasst“. In der Untersuchung wird auch auf den richtigen Ablauf eines „Mann-über-Bord-Manövers“ hingewiesen: Demnach müsse der Lenker, wenn die ins Wasser gefallene Person sicher nicht mehr in der Nähe des Bootes ist, eine langsame Wende durchführen - und zwar nur dann, wenn die Person „sichtbar ist und ein Überfahren ausgeschlossen werden kann“. Das Einlegen des Rückwärtsganges sei „absolut verboten“.

Für die Untersuchung wurden Testfahrten mit dem Unglücksboot am Wörthersee durchgeführt, schreibt „News“, dafür wurde lediglich der beschädigte Propeller gegen einen baugleichen ausgetauscht.

Anwalt: Noch zahlreiche Fragen offen

Der Anwalt des 44-jährigen Niederösterreichers, gegen den wegen des tödlichen Bootsunfalls ermittelt wird, Alexander Todor-Kostic, reagierte am Donnerstag in einer Stellungnahme auf die teilweise Veröffentlichung des Gutachtens der Staatsanwaltschaft durch das Nachrichtenmagazins „News“ mit der Erklärung, es seien noch zahlreiche Fragen in der Causa offen.

Der Gutachter habe teilweise Zeugenaussagen und Ermittlungsergebnisse nicht berücksichtigt, erklärte Alexander Todor-Kostic. Die darin beschriebenen Simulationen seien nicht mit den Ereignissen am Unglückstag vergleichbar. Er werde daher in der kommenden Woche einen detaillierten Fragenkatalog an die Staatsanwaltschaft übermitteln.

„Mandant auch aus Boot geschleudert“

Todor-Kostic betonte, sein Mandant „ist bei der Kurvenfahrt zeitgleich mit dem Opfer aus dem Boot geschleudert worden“. Dies werde von mehreren Zeugen bestätigt, der Gutachter gehe darauf allerdings nicht ein. Ein nachträgliches Überfahren des Opfers durch seinen Mandanten sei daher aus Verteidigungssicht auszuschließen.

Sein Mandant sei von dem Unfall zutiefst betroffen, „zumal es sich beim Opfer um einen seiner besten persönlichen Freunde und seiner Familie gehandelt hat“. Er werde sich daher bis zu einem etwaigen Prozess nicht äußern. Im Falle einer Verhandlung werde er sich gegenüber einem unabhängigen Gericht verantworten.

Unterschiedliche Aussagen zu Unfallhergang

Der Unfall hatte sich am 2. Juni vor Maria Wörth (Bezirk Klagenfurt-Land) ereignet. Insgesamt befanden sich fünf Menschen an Bord, vier Freunde aus Niederösterreich und der 32-jährige Bootsführer als Vertreter des Bootseigentümers, eines Kärntner Unternehmers. Das Boot fuhr in westlicher Richtung, als der 44-jährige Lenker aus dem Waldviertel laut Aussagen von Augenzeugen einige scharfe Kurven einlegte. Dabei ging der gleichaltrige Unternehmer aus dem Weinviertel über Bord. Was danach passierte, darüber gibt es unterschiedliche Aussagen. Die Zeugen, die den Zwischenfall vom Ufer aus beobachtet hatten, sprachen davon, dass das Boot dann rückwärts geführt wurde.

Das Opfer wurde erst tags darauf in der Früh von Tauchern aus 30 Meter Tiefe geborgen, eine erste Suchaktion hatte wegen eines Gewitters abgebrochen werden müssen. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung ein. Beschuldigter ist neben dem Niederösterreicher auch der 32 Jahre alte Kärntner, der als Bootsführer dem 44-Jährigen das Steuer überlassen hatte.

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