„Rein mit dem Gas": Bedingte Haft

Ein 37-jähriger Kärntner ist am am Montag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 14 Monaten bedingter Haft veruteilt worden. Auf Facebook schrieb er zur Flüchtlingsdebatte, das KZ Mauthausen solle wieder aufgesperrt werden und „rein mit dem Gas".

Zu dem Facebook-Posting kam es bereits vor zwei Jahren. Zu einer Flüchtlingsdebatte schrieb der Mann öffentlich lesbar wörtlich: „Dreckspack, wenn geht, Mauthausen wieder aufsperren und rein mit dem Gas". Staatsanwältin Doris Kügler warf dem 37-Jährigen am Montag zu Prozessbeginn vor, gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen und nationalsozialistische Ziele verfolgt zu haben.

„Es war eine Dummheit, es tut mir leid“, sagt der Angeklagte. „Was haben Sie denn in der Schule gelernt über Mauthausen und das Gas?“, wollte Vorsitzender Oliver Kriz von dem 37-Jährigen wissen. „Ich weiß, dass dort abscheuliche Gräueltaten passiert sind und die Massenvernichtung von Menschen“, antwortete der Mann. Schließlich wäre er mit seiner Klasse dort gewesen.

Wiederbetätigung 37 Jähriger

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„Hatte zehn bis zwölf Bier getrunken“

Der Mann gab zu, den Kommentar gepostet zu haben, bekannte sich im Sinne der Anklage aber nicht schuldig. Den Nationalsozialismus habe er niemals verherrlichen wollen. Seine Begründung: Damals habe er bei einer Grillfeier schon zehn bis zwölf Bier getrunken gehabt.

Drei Wochen meldete sich der Angeklagte via Facebook wieder bei einer Flüchtlingsdebatte zu Wort – diesmal allerdings nüchtern. In „Auschwitz wäre ja Platz für die Verbrecher“ postete der Angeklagte damals. Er habe dabei nie an Gaskammern gedacht, rechtfertigte sich der Mann am Montag vor Gericht. Er habe lediglich gemeint, man solle dort alles niederreißen, um Platz für die Flüchtlinge zu schaffen.

„H.....l“-Posting war „nicht ernst gemeint“

Neben dem Posting stand wörtlich auch „H….l“. „Was haben Sie denn damit gemeint“, wollte der Richter wissen. Das wisse er nicht mehr, sagte der Angeklagte. Selbst wenn es „Heil“ heißen hätte sollen, das wäre nicht ernst gemeint gewesen. Rechtsradikaler sei er jedenfalls keiner, betonte er. Bei einer Hausdurchsuchung wurde dahingehend auch kein belastendes Material gefunden.

Der Rechtsanwalt des Angeklagten argumentierte, der Mann habe nichts gegen Flüchtlinge, er habe als Rot-Kreuz-Helfer sogar an einer Grenze Decken an sie verteilt. Das Gericht befand den Mann trotzdem für schuldig. Er wurde zu 14 Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.