Berufsverbot für Klagenfurter Zahnarzt

Nach einer Beschwerde- und Anzeigenflut von Patienten und Krankenkassen hat das Land Kärnten laut „Kleiner Zeitung“ (Samstag-Ausgabe) einen Bescheid erlassen. Dem Arzt wird bis auf Weiteres die Berufsausübung untersagt.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Arzt gegen Betrugs aufgrund von Anzeigen der Krankenkassen. Aber auch Patienten werfen dem Mann überhöhte Abrechnungen und unnötige Eingriffe vor. Auch Patientenanwaltschaft und Volksanwältin sind mit dem Fall betraut - mehr dazu in Anzeigenflut gegen Klagenfurter Zahnarzt. Mehr als 50 Beschwerden von Patienten wurden der Volksanwältin übermittelt. Teilweise werden dem Arzt chirurgische Eingriffe vorgeworfen, die unnötig gewesen seien, so die Vorwürfe, die vom Arzt zurückgewiesen wurden.

Prettner: Gefahr in Verzug

Gesundheitslandesrätin Beate Prettner (SPÖ) sagte auf Anfrage des ORF, sie sei von der Behörde informiert worden, es sei „Gefahr im Verzug“. Sie wollte den Bescheid mit Hinweis auf die Behörde nicht weiter kommentieren. Die vorläufige Beendigung der Berufsausübung ist im Zahnärztegesetz geregelt. Der Mediziner kann Beschwerde einlegen, für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Mit dem vorläufigen Berufsverbot verbunden ist auch eine sofortige Auflösung aller Kassenverträge des betroffenen Arztes.

Kammer stimmt Bescheid zu

Für die Kärntner Zahnärztekammer sagte deren Präsident Karl Anton Rezac, im Bescheid stehe, die Arztberechtigung werde entzogen, weil es eine strafrechtliche Anzeige gebe. Auch Indizien hätten sich erhärtet. Die Kammer akzeptiere die Entscheidung der Behörde und sei der gleichen Meinung. Man hätte nicht früher reagieren können, weil es keine Verurteilung gebe.

Ein Schiedsgerichtsverfahren beschäftige sich mit der Kassenzulassung, das sei noch nicht abgeschlossen. Verfahren seien hinausgezögert worden, man sei aber von den Richtern abhängig, die die Verhandlung einberufen müssen. Bis zur Klärung der Vorwürfe dürfe der Arzt nicht tätig werden, es gebe keine aufschiebende Wirkung. Rezac sagte, so einen Fall habe es in Kärnten noch nicht gegeben.

Inserat Zahnärzte

Scan Kleine Zeitung

Die Veröffentlichung der Ärzte

Name darf nicht genannt werden

Die Kärntner Gerichtssachverständigen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde schalteten in einer Zeitung eine Annonce, um ihren Patienten zu zeigen, dass sie nicht dieser Zahnarzt seien. Denn sein Name darf aus rechtlichen Gründen nicht genannt werden - das verunsicherte natürlich viele Patienten, die herumrätselten, ob ihr Zahnarzt derjenige welche sei. Im Internet wurde er als „Horrorarzt“ bezeichnet. Die Ermittlungen werden wegen Befangenheit von der Staatsanwaltschaft Graz geführt.

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