Geldstrafe für Facebook-Administrator

Ein 46 Jahre alter Arbeiter aus dem Bezirk St. Veit an der Glan ist wegen Verhetzung zu einer Geldstrafe in der Höhe von 4.500 Euro verurteilt worden. Als Administrator einer Facebook-Gruppe verabsäumte er es, Kommentare zu löschen.

Dem Mann wurde vorgeworfen, fast zehn Monate lang keine Kommentare gelöscht zu haben, in denen Asylwerber verunglimpft wurden. Eine Bürgergruppe tat sich im Internet zusammen, um gegen die Errichtung eines geplanten Containerdorfs für Asylwerber in St. Veit an der Glan zu protestieren. Die große Anzahl an Flüchtlingen, die dort untergebracht werden sollte, habe der dreifache Familienvater als Gefahr gesehen, sagte er vor Gericht. Darauf habe er die Menschen und auch die Politik mit seiner Facebook-Gruppe aufmerksam machen wollen.

Richter Pöllinger: Im Rahmen der Gesetze bleiben

Staatsanwältin Johanna Schunn wollte wissen, ob ihm die Postings, in denen gegen Asylwerber gehetzt wurde, nicht aufgefallen seien. „Nein“, sagte der Angeklagte, einiges habe er ja gelöscht, aber der Wortlaut mancher Kommentare sei ihm nicht als verhetzend erschienen, er könne sich nicht mehr an Details erinnern. Man könne Kommentare so oder so interpretieren, sagte der Angeklagte. Richter Gerhard Pöllinger pflichtete ihm bei, wies aber darauf hin, dass man damit im Rahmen des Gesetzes bleiben müsse.

Erst als sich die Polizei bei ihm meldete, sei ihm bewusst geworden, dass die Postings in der Facebook-Gruppe wohl doch nicht so harmlos gewesen seien, sagte der Angeklagte. Er habe sich einfach zu wenig Gedanken gemacht und es sei nicht seine Absicht gewesen, Verhetzung zuzulassen. Es tue ihm leid, beteuerte der Angeklagte immer wieder. Dieses Geständnis und dass er bisher unbescholten ist, wertete der Richter als mildernde Umstände. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.