Zwei Schuldsprüche bei Betrugsprozess

Mit Schuldsprüchen ist am Montag ein Millionen-Betrugsprozess am Landesgericht Klagenfurt zu Ende gegangen. Die drei Angeklagten betrogen mit vorgetäuschten Bauprojekten eine Reihe von Unternehmern um acht Mio. Euro.

Der Drahtzieher und Hauptangeklagte, ein 47 Jahre alter Ungar, erhielt fünf Jahre Haft, ein Kärntner Bauunternehmer wurde zu Zusatzstrafe von 3,5 Jahren verurteilt, da er eine Vorverurteilung aufweist. Der Drittangeklagte wurde im Zweifel freigesprochen.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Bauunternehmers meldete Nichtigkeit und Berufung an. Der Hauptangeklagte erhielt wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges fünf Jahre Haft, er nahm das Urteil an.

Der Schaden ist laut dem Vorsitzenden des Schöffensenats, Gernot Kugi, bei den beiden Verurteilten unterschiedlich hoch zu bewerten, beim Ungarn sind es 7,9 Mio. Euro, beim Kärntner Bauunternehmer insgesamt 4,85 Mio. Euro.

Hintermänner verraten

Am Vormittag legte der erstangeklagte Ungar ein umfassendes Geständnis ab und nannte auch die Hintermänner in der Slowakei. Die Geschädigten sind zwölf österreichische Unternehmer. Sie zahlten ohne Gegenleistung Beträge in Höhe von rund 8,4 Mio. Euro, um bei der angeblichen Sanierung von Plattenbauten in einer slowakischen Stadt zum Zug zu kommen. Es lief immer nach dem selben Muster ab: Die Unternehmer wurden aufgefordert, Sitzungsgelder für die EU, Kautionen und Gebühren zu zahlen.

Geldübergaben an falsche Beamte

Im Prozess erzählten die Geschädigten von mysteriösen Treffen im Parlamentscafe in Bratislava, Geldübergaben und angeblichen slowakischen Beamten. Ein Slowake soll in gleich mehrere Rollen geschlüpft sein um die Unternehmer zu täuschen. Er wurde während des Prozesses auf Fotos mehrmals identifiziert. Einmal soll er als Staatssekretär, dann wieder als Baubeauftragter einer Gemeinde oder als Vize-Landeshauptmann in Erscheinung getreten sein.

Prozess Baubetrug Landesgericht Klagenfurt

ORF

Betrugsprozess am Landesgericht

Hoffnung auf das große Geld

Auf diese Weise getäuscht, lieferte beispielsweise ein Unternehmer 1,7 Millionen Euro in mehreren Tranchen ab. Insgesamt fanden 28 solcher Geldübergaben statt. Die Unternehmer hatten gehofft, dadurch auch das große Geld zu machen und Aufträge für die thermische Sanierung in der Slowakei zu bekommen. Für tausende von Plattenbauten. Doch dazu kam es nicht. Für einen lukrativen Betrug bedarf es immer zweier Zutaten, eines kreativen Imponiergehabes beim Betrüger und einer massiven Gier auf Seiten der Opfer. Dann kann Vermögen in großem Ausmaß verschoben werden, sagte Staatsanwalt Wolfgang Handler am ersten Prozesstag beim Vortragen der Anklage. Beides sei hier zusammengetroffen.

Hauptangeklagter spricht von Hintermännern

Am vermutlich letzten Prozesstag änderte der Hauptangeklagte sein bisheriges Geständnis ab. Bisher hatte er behauptet, die ganze Betrugskonstruktion allein erfunden und umgesetzt zu haben. Nun gab er zu, dass es Hintermänner gegeben hatte, Drahtzieher sei ein Ex-Mitarbeiter des slowakischen Wirtschaftsministeriums gewesen, der auch als Kommunalpolitiker aktiv war. Im bisherigen Verlauf der Verhandlung hatte der Mann sich stets als Alleintäter präsentiert.

Das Geld habe er gebraucht, weil er spielsüchtig gewesen sei. Am Montag gab er bei einer ergänzenden Vernehmung durch Richter Gernot Kugi nun zu, Hintermänner gehabt zu haben. Im Zentrum des Betrugs stand demnach jener Ex-Mitarbeiter des Ministeriums, der auch in einem Regionalparlament als Abgeordneter gesessen sei. Was der Mann mit den Millionen gemacht habe, wisse er nicht, meinte der Angeklagte. Er selbst habe die österreichischen Unternehmer akquiriert und eine Scheinfirma für den Politiker geführt.

Angeklagter: „Habe Angst“

Er habe jetzt durchaus Angst, nachdem er sein Geständnis abgelegt hatte, sagte der Angeklagte auf Befragen durch den beisitzenden Richter Christian Liebhauser-Karl. Vor wem er Angst habe, fragte der Richter. Vor dem Politiker, der den Schwindel inszeniert hatte, dieser habe „gute Beziehungen in alle Richtungen“, sowohl in die Politik als auch zur „Kehrseite“. Was er damit genau meine, wollte, der Schöffensenat wissen. „Gangster“, kam es schließlich nach einigem Drucksen.

Staatsanwalt Wolfgang Handler wollte von dem Angeklagten wissen, ob er seine belastenden Aussagen auch bei einer Einvernahme durch Staatsanwaltschaft und Polizei wiederholen würde. Dieser versprach, dass er aussagen werde und fragte gleichzeitig, ob er im Fall des Falles Schutz erhalten würde.

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