Keine Informationen nach tödlichem Bootsunfall

Nach dem Tod eines 44-jährigen Unternehmers aus Niederösterreich bei einem Bootsunfall gab es am Sonntag keine Informationen über Hergang oder Obduktionsergebnis. Das Opfer ging über Bord und wurde erst am nächsten Tag gefunden. Der Bootsführer war betrunken.

Nach dem tödlichen Motorbootunfall bleibt der genaue Unfallhergang vorerst weiter unbekannt. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt veröffentlichte am Sonntag keine Informationen über die Obduktion des 44-jährigen Unfallopfers. Es sei erst in zwei bis drei Wochen mit Ergebnissen zu rechnen.

Der Bootsführer hatte das Boot scharf in eine Kurve gelenkt, dabei dürfte der Passagier das Gleichgewicht verloren haben und ins Wasser gestürzt sein. Neben dem Bootsführer befanden sich noch vier weitere Männer auf dem Motorboot: Ein 44-jähriger, ein 49-jähriger und ein 42-jähriger Mann, alle aus Niederösterreich, sowie ein 32-jähriger Klagenfurter.

Suche Toter Motorboot Maria Wörth

ORF/Marco Mursteiner

Suchaktion Samstagfrüh

Suche Toter Motorboot Maria Wörth

ORF/Marco Mursteiner

Der Tote lag in 30 Meter Tiefe

Leiche von Tauchern geortet

Eine sofort eingeleitete Suchaktion blieb erfolglos und musste gegen 19.00 Uhr wegen eines aufziehenden Gewitters abgebrochen werden. Obwohl die Taucher binnen Minuten im Wasser waren, wurde der Mann nicht gefunden. Die Leiche wurde bei einer neuerlichen Suche Samstagfrüh rund 300 Meter vom Ufer entfernt entdeckt und geborgen.

Ermittlungen laufen

Laut Stefan Valentinitsch von der Wasserrettung seien 100 Einsatzkräfte, darunter mehr als 40 Taucher, an der Suche beteiligt gewesen, die Leiche lag in rund 30 Meter Tiefe. Es handelt sich um einen Unternehmer aus dem Weinviertel in Niederösterreich.

Ob der Bootsführer berechtigt war, das Boot zu lenken, war vorerst offen. Er gab bei der Polizei an, über ein Schiffsführerpatent zu verfügen, er habe es jedoch nicht dabei. Ob diese Angaben zutreffen, kann erst nach den Pfingstfeiertagen geklärt werden. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung. Bedingt durch die Alkoholisierung dürfte es sich um grobe Fahrlässigkeit handeln, in diesem Fall beträgt die Höchststrafe drei Jahre Haft. Die Leiche wurde am Sonntag obduziert, das Motorboot auf Weisung der Staatsanwaltschaft sichergestellt.