Bedingte Haft wegen Flüchtlingshetze

Ein 52-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Verhetzung zu 4.500 Euro Geldstrafe und vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hetzte auf der Facebookseite des Landeshauptmannes gegen Flüchtlinge.

Der 52-Jährige gab vor Richter Gernot Kugi zu, ein Facebook-Posting auf der Seite von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) hinterlassen zu haben - Verhetzung habe er aber nicht im Sinn gehabt. „Ich habe mir große Sorgen gemacht, dass die zu uns kommen werden, die IS-Terroristen“, sagte der Mann. In dem Posting war allerdings von „Rudeln von feindlichen Arabern“ und von „illegal importiertem Gesindel“ die Rede, schlussendlich rief er auch noch zu einem „neuen Kärntner Abwehrkampf“ auf.

„Wollte virtuellen Aufstand inszenieren“

„Ich wollte ja nur einen virtuellen Aufstand gegen die offenen Grenzen inszenieren“, rechtfertigte sich der Mann, „und dann hab ich die Kontrolle verloren. Es ist mir herausgerutscht. Das Ganze tut mir sehr leid.“ Staatsanwältin Johanna Schunn sagte in ihrem Plädoyer, dass jeder Mensch das Recht auf Meinungsfreiheit habe. „Der Angeklagte hat aber nicht nur seine Meinung geäußert, also dass er ein Problem mit offenen Grenzen hat, sondern er hat von illegal importiertem Gesindel gesprochen. Das ist nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt.“

Das betonte auch Richter Kugi in seiner Urteilsbegründung: „Sie haben die Grenze der freien Meinungsäußerung klar überschritten. Stellen Sie sich vor, was passiert, wenn Leute ihrem Appell zu einem neuen Abwehrkampf folgen. Dann haben wir ein massives Problem.“ Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.