Dörfler und Scheuch kämpfen gegen Urteile

Ex-Landeshauptmann Gerhard Dörfler und sein damaliger Stellvertreter Uwe Scheuch haben nach den Urteilen im BZÖ-Wahlkampfbroschürenprozess Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angekündigt.

Dörfler hatte das bereits am Tag der Urteilsverkündung angekündigt, inzwischen bekämpft auch Scheuch Schuldspruch und Strafausmaß. Die Causa wandert damit zum Obersten Gerichtshof (OGH). Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl hatte Dörfler wegen versuchter Vorteilsnahme und Untreue, Scheuch, Harald Dobernig und Stefan Petzner wegen Untreue verurteilt, die Schadenssumme beträgt laut dem Richter mindestens 186.000 Euro - mehr dazu in Vier Schuldsprüche im BZÖ-Prozess.

Geld- und bedingte Haftstrafen

Dörfler wurde vom Senat dafür zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 50 Euro (15.000 Euro) sowie einer Haftstrafe von acht Monaten bedingt verurteilt. Scheuch erhielt eine Zusatzgeldstrafe von 220 Tagessätzen a 100 Euro (22.000 Euro), er hatte sich Bedenkzeit erbeten. Scheuch war bereits wegen der „Part of the game“-Affäre verurteilt worden. Er erhielt dafür im Dezember 2012 sieben Monate bedingte Haft und 67.500 Euro Geldstrafe - mehr dazu in Scheuch: Sieben Monate und Geldstrafe (kaernten.ORF.at; 19.12.2012).

Dobernig als Beitragstäter

Dobernig wurde zusätzlich zu vier Monaten bedingt verurteilt, er hatte am 30. September vergangenen Jahres zwei Jahre Haft, acht Monate davon unbedingt, erhalten, er war als Beitragstäter in der Causa Birnbacher der Untreue angeklagt gewesen - mehr dazu in Dobernig: Zwei Jahre Freiheitsstrafe (kaernten.ORF.at; 30.9.2016). Dobernig hatte das Ersturteil akzeptiert und eine Fußfessel erhalten, er nahm auch die Zusatzstrafe an. Petzner erhielt zehn Monate bedingt, die er sofort annahm, er bezeichnete das Strafausmaß als angemessen.

Die Entscheidung des OGH ist wohl frühestens im kommenden Jahr zu erwarten. Zunächst muss Richter Liebhauser-Karl sein Urteil in erster Instanz schriftlich ausfertigen.