Ulrichsberg-Vandalen verurteilt

Fünf junge Erwachsene sind am Dienstag in Klagenfurt vor Gericht gestanden. Sie beschmierten mit zwei anderen im Herbst die Gedenkstätte am Ulrichsberg, diese beiden bekamen vorab eine Diversion. Das Urteil: drei Diversionen, eine Geldstrafe, eine bedingte Haftstrafe.

Vor Prozessbeginn hatten sowohl rechte als auch linke Gruppierungen im Internet mobil gemacht, dementsprechend groß war das Polizeiaufgebot: Drei Polizeibusse parkten vor dem Landesgericht, Beamte und Sicherheitskräfte waren vor und im Gerichtssaal postiert. Die Ausweise aller, die in den Gerichtssaal wollten, wurden kopiert. Vorsichtsmaßnahmen, die Wirkung zeigten - im bis auf den letzten Sitzplatz voll besetzten Gerichtssaal kam es zu keinerlei Zwischenfällen.

Ulrichsberg Prozess Vandalen

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„Tatort“ birgt gesellschaftlichen Sprengstoff

Das zu verhandelte Delikt - schwere Sachbeschädigung - scheint zwar auf den ersten Blick vergleichsweise unspektakulär zu sein, der Tatort selbst birgt jedoch mit dem gesellschaftspolitisch umstrittenen „Ehrenhain“ am Ulrichsberg gesellschaftspolitischen Sprengstoff. Insgesamt sieben Jugendliche machten sich am 9. Oktober 2016 dorthin auf, um die Gedenkstätte mit Farbbeuteln „einzusauen“, wie es im Prozess hieß, und damit ihrer politischen Meinung Ausdruck verleihen. Vor Gericht ließ sich jedoch keiner der Angeklagten zu politischen Aussagen hinreißen. Richter Michael Schofnegger führte die Verhandlung betont „ideologiefrei“.

Ulrichsberg Gedenkstätte

Polizei

Richter: Tafeln fallen nicht unter Verbotsgesetz

Auf der Facebook-Seite der sogenannten „Radikalen Linken Koroška“ ist jedoch viel über die Hintergründe der Tat zu erfahren. Die Tafeln seien das eigentliche Verbrechen steht da geschrieben, nicht aber deren Beschädigung. Eine Meinung, die der österreichische Staat nicht teilt. Die Tafeln fallen nicht unter das Verbotsgesetz, stellte Richter Michael Schofnegger auf Nachfrage klar, und: Er werde den Saal sofort räumen lassen, sollte es zu Beifalls- oder Unmutsbekundungen kommen.

Ulrichsberg Gedenkstätte

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Ulrichsberggemeinschaft entsandte Tomislav Sunic

Nicht anwesend beim Prozess war der Obmann der Ulrichsberggemeinschaft. In einer Aussendung, die vorab an die Medien ging, wurde Tomislav Sunic als Vertreter der Ulrichsberggemeinschaft genannt. Es handelt sich dabei um einen ehemaligen US-Professor. Dieser wird vom „Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands“ (DÖW) mit dem Klu Klux-Klan und den Identitären in Verbindung gebracht.

Schon vor Prozessbeginn bekamen ein 16 Jahre altes Mädchen und ein gerade noch 20-Jähriger Bursche eine Diversion - sie leisteten Sozialstunden und sagten als Zeugen aus. Bei den fünf verbliebenen Angeklagten - vier Burschen und einem Mädchen - handelte es sich um Schüler, Praktikanten und Beschäfigungslose. Vier bekannten sich gleich zu Prozessbeginn schuldig, einer der Angeklagten für „nicht schuldig“. Zwei Angeklagte entschlugen sich jeder Aussage und damit auch der Möglichkeit, sich selbst zu verteidigen.

Halle von „Grüner Alternative“ gemietet

Hergestellt hatten die Jugendlichen die Farbbeutel in einer Halle, die der „Grünen Alternative“ gehören soll, bzw. von dieser gemietet wird. Bis auf einen Burschen machten sich an besagtem Tag dann alle auf den Weg zum Ulrichsberg. Die beiden Mädchen blieben am beschwerlichen Fußweg auf halber Wegstrecke zurück. Die Schlösser zum sogenannten Ehrenhain wurden mit einem Bolzenschneider geknackt, die Tafeln beschmiert. Überführt werden die Angeklagten von den Ermittlern angeblich durch einen Fußabdruck, zwei Monate später. Der Schaden ist mit ca. 2.300 Euro gering.

Milde Urteile

Dementsprechend mild fielen die Urteile aus: Drei Angeklagte erhielten Diversion. Sie müssen 150 Euro Wiedergutmachung an die Ulrichsberggemeinschaft zahlen und 40 Sozialstunden ableisten. Ein Bursche erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von drei Monaten, weil er eine Freundin überreden wollte, ihm ein Alibi zu geben. Der sogenannte Rädelsführer bekam eine Geldstrafe von 320 Euro. Zudem müssen die beiden letztgenannten die Prozesskosten tragen. Alle Angeklagten nahmen das Urteil an.

Richter: Politische Meinung eine „Privatsache“

Richter Michael Schofnegger stellte in der Urteilsbegründung klar, dass die politische Einstellung Privatsache sei. Eine Totengedenkstätte für die Gefallenen des 2. Weltkriegs mit Farbbeuteln zu beschädigen, verstoße aber eindeutig gegen das Gesetz.

Reaktionen

Wendelin Mölzer, der freiheitliche Abgeordnete zum Nationalrat, teilte in einer Aussendung mit, dass sich im Zuge des Prozesses herausgestellt habe, dass die beim Anschlag auf die Ulrichsberg-Gedenkstätte verwendeten Farbbeutel in einer Halle angefertigt wurden, die von den Grünen angemietet wurde. Er forderte von diesen Erklärungen und kündigte an, die „linksextremistischen Umtriebe im Umfeld der Grünen wie auch der Uni Klagenfurt“ beobachten zu wollen. Entsprechende parlamentarische Anfragen seien in Vorbereitung, so Mölzer.

Auch der Klubobmann der Freiheitlichen in Kärnten, Christian Leyroutz, sprach sich für eine Aufklärung der „Grünen Verwicklung“ in diese Angelegenheit aus. Er kritisierte hingegen, dass die Grünen Bauvergaben unter dem freiheitlichen Straßenbaureferenten Gerhard Dörfler in einem Untersuchungsausschuss des Landtages beleuchten möchten. Dafür zeichnet sich aber keine Mehrheit ab: Die Freiheitlichen sprechen von Wahlkampfgetöse. Die Parteichefs der Koalitionspartner SPÖ und ÖVP, Christian Benger und Peter Kaiser weisen darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft bereits ermittle. Darüber hinaus sei die Zeit für einen U-Ausschuss zu knapp. Dieser müsste laut Gesetz bereits im September abgeschlossen sein, also fünf Monate vor der nächsten Landtagswahl.

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