Prozess um versuchte Kindesentführung

Am Freitag geht es in einem Prozess am Klagenfurter Landesgericht um eine versuchte Kindesentführung. Angeklagt ist ein bereits einschlägig vorbestrafter 72-Jähriger. Er soll versucht haben, eine Elfjährige in sein Auto zu zerren.

Am 8. Oktober 2014 soll der Angeklagte bei einem Waldweg im Norden von Klagenfurt eine Elfjährige auf dem Heimweg von der Schule an beiden Armen gepackt und versucht haben, sie in sein Auto zu zerren. Das Kind konnte sich jedoch losreißen und davonlaufen. Der Angeklagte und das Kind leben in derselben Gegend.

Angeklagter will Kind nicht kennen

Am Freitag gab der wegen sexuellen Missbrauchs vorbestrafte Mann an, das Mädchen nicht zu kennen. Das Kind musste nicht aussagen, es wurde bereits im Vorfeld per Video einvernommen. Am Vormittag ging es um ein angebliches Alibi des Angeklagten. Er behauptet, zum Tatzeitpunkt auf einer Baustelle in einer zehn Kilometer entfernten Gemeinde ausgeholfen zu haben. Das habe er auch in seinem Kalender ausführlich dokumentiert.

In diesem Kalender findet sich ausgerechnet in der Tatwoche eine Vielzahl an Eintragungen, zum Beispiel auch, wann und in welchem Gasthaus der Angeklagte zu Mittag gegessen haben will. In anderen Kalenderwochen dokumentierte er sein Leben nicht so genau. Ein im Vorfeld vom Gericht beauftragter Gutachter war zu dem Schluss gekommen, dass der Angeklagte gewisse Eintragungen erst nach seiner ersten Einvernahme bei der Polizei gemacht haben muss.

„Ist doch nichts dabei“

Mögliche Entlastungszeugen, die der Angeklagte angab, müssen erst befragt werden. Neben dem Kalender, den die Polizei bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt hatte, finden sich auch zahlreiche Fotos von Mädchen und jungen Frauen. Unter anderem von einem Mädchen aus dem Bekanntenkreis, das mit einem Herz umrahmt ist. Auch Bilder von Natascha Kampusch hatte er in der Wohnung; die habe ihm einfach gefallen, sagte er auf eine Nachfrage der Richterin.

Die meisten Fotos habe er aus Zeitungen ausgeschnitten, sagte der Angeklagte. Auf die Frage von Richterin Barbara Baum, ob er sich von jungen Mädchen sexuell angezogen fühle, sagte er unter Lachen: „Wenn ich noch könnte und eine 14-Jährige Ja sagen würde ... ist ja nichts dabei.“

Am Nachmittag wurden Zeugen befragt. Dabei ging es auch um einen Lieferschein für Baumaterial, die der Angeklagte zum Tatzeitpunkt gegengezeichnet haben will, als er auf besagter Baustelle gearbeitet habe. Den Lieferschein reichte der Angeklagte aber erst bei der zweiten polizeilichen Befragung nach. Der Prozess wird Anfang Mai fortgesetzt.