Wahlbroschüre: Petzner legt Geständnis ab

Am zweiten Tag des Untreueprozesses gegen ehemalige freiheitliche Politiker zur BZÖ-Wahlkampfbroschüre hat Stefan Petzner ein Geständnis abgelegt. Die Werbung für das BZÖ sei beabsichtigt gewesen, inklusive Finanzierung durch das Land.

Petzner bekannte sich ebenso wie alle anderen Angeklagten am ersten Prozesstag nicht schuldig. Am Mittwoch sagte er zu Beginn seiner Vernehmung: „Ich stehe zu meiner alleinigen Verantwortung für die Umgestaltung der Imagebroschüre samt Film.“ Er habe nie jemanden getäuscht, weder die Ermittlungsbehörden noch die Vorstände der Landesimmobiliengesellschaft (LIG), wie ihm Verteidiger Richard Soyer am ersten Prozesstag vorgeworfen hatte.

Die Anklage

Vor Gericht stehen Ex-Landeshauptmann Gerhard Dörfler, derzeit FPÖ-Bundesrat, die Ex-FPÖ- und –BZÖ-Politiker Harald Dobernig und Uwe Scheuch, BZÖ-Werber Stefan Petzner und die zwei Vorstände der Kärntner Landesimmobiliengesellschaft (LIG), Rene Oberleitner und Johann Polzer. Der Schaden für das Land, das für die Werbebroschüre bezahlte, soll 219.000 Euro betragen.

Nach der Mittagspause gab er aber zu, dass der Werbewert der ursprünglichen Landesimagebroschüre für das BZÖ beabsichtigt und geplant war, inklusive der Finanzierung auf Landeskosten. Nach der Belehrung durch Richter Christian Liebhauser-Karl, für ein reumütiges Geständnis müsse er aber auch zugeben, dass er wissentlich mit seinen Handlungen dazu beigetragen habe, fragte er Petzner: „Fühlen Sie sich im Sinne der Anklage schuldig?“ Die Antwort Petzners lautete: „Ja.“

Von Haider eingesetzt

Er sei der von Jörg Haider eingesetzte Projektverantwortliche für die Broschüre gewesen, sagte Petzner bei dem Statement zuvor, bei dem die anderen fünf Angeklagten nicht zuhören durften. Er trage auch die alleinige Verantwortung für die Umgestaltung der Standortmarketing-Broschüre mit den BZÖ-Slogans.

Petzner räumte Graubereiche ein

„Mir war immer bewusst, dass die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln erfolgt und nicht mit Parteigeld“, so Petzner. Liebhauser-Karl machte ihn darauf aufmerksam, dass das als Tatsachengeständnis zu werten sei. Petzner beharrte allerdings darauf, bei der Umgestaltung der Imagebroschüre im Stil der damaligen BZÖ-Wahlkampflinie nur Graubereiche ausgenutzt zu haben.

Petzner Gericht

ORF

Petzner und sein Verteidiger Ferdinand Lanker

„Alle haben das damals so gemacht, auch die SPÖ-Regierungsmitglieder in Kärnten“, so Petzner. Er sei sich sicher gewesen, dass das rechtlich möglich sei, zumal die Staatsanwaltschaft Ermittlungen in einem ganz ähnlichen Fall gegen ihn zuvor eingestellt habe.

„Haider machte von Weisungsrecht Gebrauch“

Der Mehrwert für Kärnten durch die ursprüngliche Standortmarketing-Broschüre? „Haider wollte das so.“ Als Werbefachmann gefragt, verweigerte er die Auskunft. Über die LIG wurde die Broschüre abgewickelt, weil diese damals als Landesgesellschaft weisungsgebunden gegenüber dem Finanzreferenten war - zuerst Haider, dann Dobernig. Es sei aber nicht um die Personen der Geschäftsführer gegangen, sondern nur um die rechtliche Konstruktion. Haider hatte Weisungsrecht und er habe auch davon Gebrauch gemacht. Zudem war in der LIG „kein Roter und kein Schwarzer drin“, die Widerstand geleistet hätten.

Bezüglich der drei angeklagten ehemaligen Regierungsmitglieder Uwe Scheuch, Gerhard Dörfler und Harald Dobernig meinte Petzner, Dobernig sei von Anfang an über das Projekt informiert gewesen. Ob Dörfler und Scheuch über die Standortmarketing-Broschüre Haiders informiert waren, wusste Petzner nicht zu sagen, er gehe aber davon aus, dass Haider die beiden nicht informiert habe.

Nach Haiders Tod lag Projekt auf Eis

Ende August 2008 sei das Projekt praktisch fertig gewesen und habe bis dahin rund 200.000 Euro gekostet. Nach Haiders Tod im Oktober 2008 sei das Projekt eine Zeit lang auf Eis gelegen. Knapp vor Jahresende 2008 habe es eine Besprechung mit Dobernig und einer Mitarbeiterin gegeben. Dabei habe Dobernig entschieden, dass die Broschüre fertiggestellt werde. Haider sollte durch die nachgerückten BZÖ-Regierungsmitglieder ersetzt werden. Ob die offensichtliche Gleichschaltung von Parteifunktionen und Regierungsfunktionen gewollt gewesen sei, wollte Liebhauser wissen. Petzner: „Das sehe ich nicht so, ich sehe keine Gleichschaltung.“

Dobernig sollte sich ums Geld kümmern

Bei der Präsentation des Films und der Broschüre im Jänner 2009 habe es, so Petzner, Einwände gegeben. Oberleitner habe gesagt: „Das schaut aus wie die BZÖ-Wahlwerbung, geht das?“ Er habe dann darauf hingewiesen, dass das erlaubt und üblich gewesen sei. Als Oberleitner darauf hingewiesen habe, dass nicht genug Geld im Projektbudget vorhanden gewesen sei, habe Petzner gesagt, er werde sich kümmern.

Wie das ablief, erklärte Petzner so: „Ich hab dem Dobernig gesagt, wir brauchen noch ein Geld, kümmer dich drum!“ In den Parteigremien sei hingegen nie über die Broschüre gesprochen worden, da es sich nicht um eine Werbemaßnahme der Partei gehandelt habe. Dörfler, Scheuch und Dobernig hätten den Film erst nach dessen Versand gesehen, sagte Petzner.

Damaliges BZÖ finanzierte nicht mit

Eine Mitfinanzierung des BZÖ sei nie ein Thema gewesen, sagte Petzner auf Frage des Richters. Das schon deshalb, weil es sich ja um eine Broschüre des Landes gehandelt habe. Das sei erst Thema geworden, als bereits ein Ermittlungsverfahren deshalb eingeleitet worden war. 2012 sei er zu einer Besprechung ins Büro Dörflers gebeten worden. Inzwischen seien die einstigen Parteifreunde erbitterte politische Gegner gewesen, trotzdem sei er hingegangen.

Dabei sei ihm vorgeschlagen worden, die Causa Wahlbroschüre so darzustellen, als ob das BZÖ immer schon die Kosten übernehmen hätte wollen. Das habe er abgelehnt und gemeint, das sei ein schwerer Fehler. Er habe erst danach erfahren, das bereits im Juni 2009 in seiner Abwesenheit vereinbart worden war zu erklären, es habe eine mündliche Vereinbarung zwischen der LIG und Petzner gegeben. „Das ist eine echte Sauerei“, empörte sich Petzner.

Weitere Einvernahmen am Montag

Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber wollte wissen, warum der Druckauftrag an das Büro von Landeshauptmann Dörfler ausgestellt worden war. Petzner sagte, jene Mitarbeiterin, die in seinem Auftrag an der Broschüre gearbeitet hatte, sei im Büro Dörflers gesessen, daher seien die Unterlagen von der Druckerei auch dorthin gefaxt worden. Anschließend wurde Petzner noch von den Anwälten der anderen Angeklagten befragt. Für Montag plant der Schöffensenat die Einvernahmen von Dobernig und Dörfler.

Links: