Handymast-Urteil gegen Köfer rechtskräftig
Laut Helene Bachner-Foregger, der Pressesprecherin des Gerichtshofes, muss jetzt nur noch das Oberlandesgericht die Strafhöhe bemessen. Köfer wurde verurteilt, weil er 2005 als Spittaler Bürgermeister verabsäumt hatte, über die Frage der Aufstellung eines Handymastes eine Gemeinderatssitzung einzuberufen.
Das Landesgericht Klagenfurt hatte ihn deswegen im März 2016 zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt - mehr dazu in Handymast-Prozess: Köfer schuldig gesprochen (kaernten.ORF.at; 8.3.2016).
Köfer zieht Berufung zurück
Für Köfer ist die Abweisung der Nichtigkeitsbeschwerde vom Obersten Gerichtshof „in keiner Weise nachvollziehbar“. Und Köfer weiter: „Ich brauche keine etwaige Strafmilderung und ziehe mit sofortiger Wirkung meine Strafberufung zurück.“ Er, so Köfer, sehe aber keinen Grund für einen Rücktritt. „Im Gegenteil, ich habe aus diesem Urteil gelernt und werde trotzdem unbeirrt und rechtskonform weitere Schritte nach vorne machen und mich noch stärker gegen Unrecht, das Bürgern in unserem Land widerfährt, einsetzen.“
NEOS fordern Rücktritt Köfers
Die beiden Landessprecher von NEOS Kärnten, Christoph Haselmayer und Hermann Bärntatz, forderten am Dienstag Köfer zum sofortigen Rücktritt auf. Rechtskräftig Verurteilte hätten in der Landesregierung nichts verloren, so die Sprecher von NEOS.