Fußfessel für Ex-FPK-Landesrat Dobernig

Nach seiner Verurteilung wegen Untreue in der Causa Birnbacher ist der Fußfesselantrag von Ex-FPK-Landesrat Harald Dobernig bewilligt worden. Er muss nun nicht ins Gefängnis, acht Monate verbringt Dobernig in Fußfesseln.

Der Ex-Landesrat wurde am 30. September wegen Untreue in der Causa Birnbacher zu zwei Jahren Haft verurteilt, davon acht Monate unbedingt - mehr dazu in Dobernig: Zwei Jahre Freiheitsstrafe. Für den unbedingten Teil wurde Dobernig nun der elektronisch überwachte Hausarrest bewilligt. Seit 22. Dezember trägt Dobernig die Fußfesseln, bestätigte am Dienstag der Leiter der Klagenfurter Justizanstalt, Peter Bevc.

Dobernig darf Wohnung nicht verlassen

Grundsätzlich muss der Antragsteller für eine Fußfessel einen Job haben, sozialversichert sein, und die unbedingte Haftstrafe darf nicht länger als ein Jahr betragen. Geprüft werde auch, ob ein Missbrauch zu erwarten sei, sagt Gefängnisleiter Bevc. Bei erstmaligen Straftätern gehe man davon allerdings meist nicht aus.

Birnbacher Dobernig Prozess

ORF

Dobernig (rechts) bei seinem Prozess im September

Aber auch ansonsten seien die Auflagen streng, so der Klagenfurter Gefängnisleiter: „Für den Weg zur Arbeit gibt es berechnete Zeiten, ansonsten muss sich Dobernig zu Hause aufhalten. Die Wohnung darf er nicht verlassen, das wird elektronisch überprüft.“ Hält sich Dobernig nicht an diese Auflagen, muss er mit Strafen und einem Gefängnisaufenthalt rechnen.

Mehrere Verurteilungen in der Causa Birnbacher

Im Birnbacher-Prozess ging es um das Sechs-Millionen-Honorar, das Steuerberater Dieter Birnbacher für seine Beratungstätigkeit beim Hypo-Verkauf bekam. Laut einem gerichtlichen Gutachten war seine Tätigkeit maximal 300.000 Euro wert. Birnbacher hatte für ein sechsseitiges Gutachten zum Hypo-Verkauf an die BayernLB erst zwölf Millionen Euro gefordert und schließlich sechs Millionen erhalten.

Nach der Verurteilung von Birnbacher und Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz wurde auch Dobernig nach einem Teilgeständnis verurteilt. Laut Gericht war er seiner Kontrollfunktion in der Kärntner Landesholding nicht nachgekommen und hatte damit die Auszahlung des Honorars ermöglicht.

Dobernig droht zweite Verurteilung

Ab 17. Jänner steht Dobernig erneut vor Gericht, diesmal in der Causa „BZÖ-Wahlbroschüre“. Mit Dobernig angeklagt sind die Ex-FPÖ-Politiker Uwe Scheuch, Gerhard Dörfler und Stefan Petzner sowie zwei Ex-Vorständen der Landesimmobiliengesellschaft – mehr dazu in BZÖ-Wahlbroschüre: Anklage fix.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legt den Angeklagten Untreue zur Last. Eine Werbebroschüre und ein Werbefilm für den Wirtschaftsstandort Kärnten wurden umgestaltet und als Wahlkampfmaterial des BZÖ im Landtagswahlkampf 2009 verbreitet, finanziert vom Land Kärnten. Der Schaden soll bei 219.000 Euro liegen.

Wahlkampfbroschüre BZÖ

APA/Ferdinand Hafner

Die BZÖ-Wahlkampfbroschüre, finanziert mit Steuergeld, beschäftigt ab Jänner das Landesgericht

Verpflichtender Alkotest für Fußfesselträger

Insgesamt gibt es in Kärnten derzeit 27 Fußfesselträger, vor der Weihnachtsamnestie waren es noch 39. Die Erfahrungen damit seien sehr positiv, „die Missbrauchsquote liegt im Promillebereich, meist handelt es sich um Alkoholmissbrauch“, sagt Bevc. Überprüft wird der Alkoholkonsum der Fußfesselträger mit einem Alkomaten in ihrer Wohnung. Dieser Alkomat ist mit einer Gesichtserkennung ausgestattet, per „Telefonkonferenz“ muss der Fußfesselträger den Alkotest absolvieren.

Links: