Wachkomapatient verstorben: Gericht prüft

Ein im Bett fixierter Klagenfurter Psychiatriepatient soll ins Koma gefallen sein, nachdem er mit Medikamenten ruhig gestellt wurde. Der 59-Jährige verstarb später, das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Das Gericht prüft nun, ob weiter ermittelt werden muss.

Der 59 Jahre alte Klagenfurter war laut Staatsanwaltschaft immer wieder Patient auf der Psychiatrie. Auch Ende August 2015 wurde er wegen Eigen- und Fremdgefährdung auf der „Abteilung 10“ „untergebracht“, wie es im Fachjargon heißt. Wenige Tage später erlitt der Mann einen Herzstillstand und fiel ins Wachkoma und zwar nachdem er zuvor im Bett fixiert und mit Medikamenten ruhig gestellt worden sein soll. Der 59-Jährige wachte nicht mehr auf, er starb am 6. Mai 2016 im Klinikum, dem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge wegen einer Bronchien- und Lungenentzündung - mehr dazu in Patient nach Fixierung in Koma.

Angehöriger stellte Fortführungsantrag

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt schloss den Fall nach dem Tod des Mannes ab. Nun überprüft das Gericht, ob diese Entscheidung richtig war, weil ein Angehöriger des verstorbenen Patienten einen Fortführungsantrag gestellt hat. Ein Drei-Richter-Senat wird den Fall erneut prüfen.

Laut der Patientenanwaltschaft, der jede Fixierung eines Psychiatriepatienten gemeldet werden muss, wurde der 59-Jährige am Tag seines Atemstillstands dreipunktfixiert, das heißt, er wurde mit Gurten am Bauch und an jeweils einem Arm und einem Bein am Bett fixiert. Tags zuvor sei für kurze Zeit auch eine Fünfpunktfixierung angewandt worden, heißt es von der Patientenanwaltschaft - dabei werden alle Extremitäten eines Patienten ans Bett gefesselt. Gesetzlich erlaubt sind beide Varianten.

Gutachten: Herzstillstand nicht vorhersehbar

Nicht erwiesen ist für die Patientenanwaltschaft, dass eine Fixierung in Wechselwirkung mit einem Medikament einen Herzstillstand auslösen kann. Eher entscheidend sei die medizinische Vorgeschichte und - davon abhängig - die Wahl des Medikaments, wie es auf Nachfrage gegenüber dem ORF hieß.

Laut Staatsanwaltschaft wurden mehrere Gutachten eingeholt, ein Sachverständiger schließt fahrlässiges Fehlverhalten der Pfleger oder Ärzte aus. Der Herzstillstand des Patienten sei mangels entsprechender Anhaltspunkte nicht vorhersehbar gewesen, auch Laborwerte und EKG-Untersuchungen des Patienten wären unauffällig gewesen.

Keine Stellungnahme vom Klinikum

Vom Klinikum gibt es wegen des laufenden Verfahrens keine Stellungnahme, eine Entscheidung des Richtersenats wird für Anfang Februar erwartet. Die Patientenanwaltschaft will diese Entscheidung zwar abwarten, erneuert aber angesichts des Falles eine alte Forderung: Bei Fixierungen müsse es eine 1:1-Betreuung oder Sitzwache geben.