Glückspielgesetz wird verschärft

Ausweiskontrollen, elektronisches Wettbuch und verpflichtende Beratungsgespräche für Suchtgefährdete – das Land Kärnten verschärft sein Glückspielgesetz. Im Kampf gegen das illegale Glücksspiel werden auch die Kontrollmöglichkeiten erhöht.

Immer wieder werden bei Razzien illegale Glücksspielautomaten beschlagnahmt, die zum Beispiel höhere Wettsummen erlauben. Zunehmend ist auch die Zahl der illegalen Lokale, nur drei Betrieber haben in Kärnten eine offizielle Lizenz. Der Kampf gegen das illegale Glückspiel scheint für die Behörden - Bezirkshauptmannschaften, Polizei und Finanzpolizei - wie eine Sisyphosarbeit, zumal die Tricks der Glückspielbetreiber immer raffinierter wurden – mehr dazu in Die Tricks der Glücksspielmafia.

Nach mehrfacher Kritik am Kärntner Gesetz hat der Landtag nun am Donnerstag ein neues Glücksspielgesetz beschlossen. „Es hat einige Zeit gedauert“, meinte der zuständige FPÖ-Landesrat Gernot Darmann. Bereits im Juli 2015 wurde das Gesetz von der Regierung beschlossen, bis jetzt hing es im zuständigen Landtagsausschuss fest. Mit 1. Jänner 2017 tritt das Gesetz in Kraft, für die neuen Bestimmungen gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten.

Kontrollorgane dürfen jetzt mehr

Das neue Gesetz bringe Verbesserungen bei der notwendigen Regulierung des Glücksspiels, so Darmann. Gestärkt wurden etwa die Kontrollmöglichkeiten. Das Land beschäftigt zur Kontrolle des legalen Glücksspiels zwei freiberufliche Mitarbeiter, sie werden pro Einsatz bezahlt, 100.000 Euro sind dafür im Jahr reserviert. Bislang durften diese Mitarbeiter aber nicht in die Wettbüros, das ändert sich mit dem neuen Gesetz.

Dadurch erhofft sich das Land natürlich auch, illegale Betreiber und Automaten zu erwischen. Darmann: „Wir wissen, dass in Hinterzimmern gewisser Wettbüros illegales Glücksspiel angeboten wird. Dieses können wir jetzt besser bekämpfen.“ Das neue Gesetz ermächtigt die Prüforgane auch, Computer und Terminals zu beschlagnahmen, auf denen nachweislich das verbotene kleine Glücksspiel durch das Anwählen ausländischer Firmen angeboten wird.

Wer die beiden Herren sind, war nicht zu erfahren, es sei auch nicht förderlich, wenn ihre Namen in den Medien auftauchen, heißt es aus dem Büro Darmann. Das Finanzministerium lehnte eine Kontrolle des neuen Gesetzes durch die Finanzpolizei ab.

Wettkarte ab 70 Euro Einsatz

Auch der Spieler- und Jugendschutz in Wettbüros wird verstärkt. Die Wettbüros werden verpflichtet, bei Jugendlichen eine Ausweiskontrolle durchzuführen, „niemand unter 18 darf mitspielen“, so Darmann. Für alle, die mehr als 70 Euro für eine Wette einsetzen, muss künftig verpflichtend eine eigene Wettkarte ausgestellt werden, die Wettlokale müssen ein elektronisches Wettbuch führen. So würden die Identität der Groß-Wettkunden und alle Wettvorgänge in zeitlich lückenloser und fortlaufender Reihenfolge festgehalten.

Wettlokal muss Beratungsgespräch anbieten

Die Wettbüros werden außerdem verpflichtet, Kunden, die häufig und intensiv spielen und bei denen daher der Verdacht besteht, dass sie damit ihr Existenzminimum gefährden, ein Beratungsgespräch anzubieten und sie nötigenfalls zu sperren.

Fraglich ist, ob die Wettanbieter gegen ihr eigenes Geschäft ankämpfen. Darmann stand am Freitag wegen Terminen für Fragen zum neuen Gesetz nicht zur Verfügung. Sein Büroleiter, Siegfried Jost, meinte auf ORF-Anfrage: „Es ist die Frage, wie das umgesetzt wird.“ Es stehe so im Gesetz und müsse eben befolgt werden.

Kritik der Wettbüros

Betriebe mit mehreren Geschäftslokalen müssen Spielsucht-Präventionsbeauftragte beschäftigen. Betroffen davon ist beispielsweise die Firma Admiral Sportwetten. Deren Geschäftsführer, Jürgen Irsigler, ist über die neue Auflage wenig erfreut. Er kritisiert, dass immer mehr Kontrollaufgaben von der Politik an die Wirtschaftstreibenden abgewälzt würden. Admiral Sportwetten werde allerdings eine kompetente Person anstellen, so Irsigler.

Verbot für Live-Sportwetten

Die häufig kritisierten Live-Sportwetten werden ebenso untersagt wie Wetten, welche die Menschenwürde verletzten. Im Sport darf nur auf End- bzw. Teilzeitergebnisse gewettet werden. Die Wettanbieter müssen der Behörde außerdem ihre Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Bonität nachweisen. Damit solle unter anderem Geldwäsche verhindert werden, so Darmann.

Spielsuchtberatungsstellen - wie jene der Stadt Klagenfurt - begrüßen das neue Gesetz - sagt deren Leiter - Ernst Nagelschmied. Effektiver und sinnvoller wäre es allerdings, Wettlokale in das Glücksspielgesetz aufzunehmen. In Deutschland sei das bereits der Fall und würde auch hierzulande wesentlich mehr Schutz für Spielsüchtige bringen. Offen sei auch die große Frage, wie das neue Gesetz flächendeckend kontrolliert werden soll.

Grüne für Ausweitung der „Bannmeile“

Die Grünen haben am Donnerstag die Ausweitung der Bannmeile rund um Wettlokale gefordert. Derzeit dürfen sich in einem Umkreis von 100 Metern keine Horte, Schülerheime, Bahnhöfe, Schulen und Sportstätten befinden. Die Grünen fordern eine Ausweitung der Bannmeile auch auf Kindergärten, Jugendzentren, Kriseninterventionszentren oder Betreuungseinrichtungen.

Das Team Kärnten stimmte der Gesetzesänderung zu, sieht aber die de facto Abschaffung der Live-Wetten kritisch. Zwar werde der „Spielrausch“ so eingedämmt, es sei aber weiter möglich, auf einen der schier endlos vorhandenen Wettanbieter im Internet auszuweichen, sagte Abgeordneter Hartmut Prasch vom Team Kärnten.

Etwa 5.000 Spielsüchtige und spielsuchtgefährdete Personen soll es in Kärnten geben, stark betroffen sind auch ihre Familien – mehr dazu in Teufelskreis der Sucht kann jeden treffen.

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