Verfassungsreform: Beschluss im Frühjahr

Das von der Rot-Schwarz-Grünen Koalition versprochene Projekt Verfassungsänderung samt Abschaffung des Proporzes dürfte nun auf Schiene sein. Am Dienstag wird der Entwurf in den Landtag eingebracht, im Frühjahr soll der Beschluss folgen.

Im Frühjahr soll die wohl umfangreichste Änderung der Landesverfassung seit 1945 beschlossen werden. Wesentlichster Punkt ist die Abschaffung des Proporzes: In der Landesregierung sitzen demnach ab 2018 nur noch Koalitionsparteien. Der Opposition bleibt nur der Landtag, dort sollen die Kontrollrechte ausgebaut werden. Die Verhandler von SPÖ, ÖVP und Grünen stellen am Freitag die Eckpunkte ihres Entwurfs vor.

Es stecke darin viel Detailarbeit, man habe auf Qualität geachtet, sagte der stellvertretende SPÖ-Klubobmann Andreas Scherwitzl. Zalka Kuchling (Grüne), sagte, was damit gelungen sei, sei für die Kärntner Landesgeschichte ein ganz großer Schritt. 13 Gesetze von der Landesverfassung bis hin zum Stadtrecht von Klagenfurt und Villach sind davon betroffen.

Am Dienstag wird der Entwurf in den Landtag eingebracht, dann im zuständigen Ausschuss beraten, bis Mitte Februar soll die Begutachtugnsfrist laufen, sagte der stellvertretende ÖVP-Klubobmann Markus Malle. Im Frühjahr solle die Verfassung gemeinsam beschlossen werden.

Systemwechsel in Landespolitik

Die Neuerungen bedeuten einen Systemwechsel in der Landespolitik: In der Landesregierung sitzen laut dem Entwurf nach der nächsten Wahl fünf bis maximal sieben Mitglieder der Koalition. Die Opposition ist nur noch im Landtag vertreten, erhält aber in den Klubs künftig mehr Mitarbeiter und mehr Rechte. Die einzelnen Abgeordneten können Einsicht in Regierungsakte nehmen und sie erhalten zur Unterstützung einen eigenen Verfassungsdienst im Landtag.

Scherwitzl sagte weiter: „Wenn ich sagen würde, ‚um Waffengleichheit herzustellen‘, wäre das der falsche Begriff. Denn es wird immer noch eine schiefe Ebene zu Ungunsten der Oppositionsparteien sein, es geht darum diese schiefe Ebene zu verflachen. Insgesamt wird es in der Ausstattung des politischen Apparates zu Mehrkosten kommen.“

Einige weitere Änderungen: Abgeordnete können sich künftig bis zu ein Jahr lang ohne Bezüge karenzieren lassen. Der Leiter des Rechnungshofs, Bundesrats- und Europaabgeordnete bekommen ein Rederecht im Landtag; Beschlüsse des Schülerparlaments müssen behandelt werden; Für ein Misstrauensvotum gegen Regierungsmitglieder reicht ebenso wie für die Auflösung des Landtages die einfache Mehrheit der Stimmen, bisher waren zwei Drittel nötig.

FPÖ für Volksabstimmung

Der Beschluss braucht eine Zwei-Drittel-Mehrheit. SPÖ, ÖVP und Grüne haben gemeinsam genau die nötigen 24 Stimmen. Man stehe geschlossen hinter dem Paket, trotz langer Diskussionen über die Formulierung „slowenische Landsleute“ in der Verfassung. Das Team Kärnten und das BZÖ hätten zumindest teilweise positive Signale ausgesendet, sagte Scherwitzl.

Die FPÖ ist gegen die Verfassungsreform, weil sie die Kontrollmöglichkeit der Oppositionsparteien schmälere, hieß es in einer Aussendung. Sie fordern eine Volksabstimmung, denn die Bevölkerung solle in den Prozess eingebunden werden, so Klubobmann Christian Leyroutz. Er sei gegen eine Abschaffung des Proporzsystems, weil es das Wahlergebnis widerspiegle.

Team Kärnten will Entwurf prüfen

Das Team Kärnten meldete sich am Freitag in einer Aussendung zu Wort. Landesrat Gerhard Köfer und Hartmut Prasch, der Rechts- und Verfassungssprecher sagten, man begrüße grundsätzlich die Abschaffung des Proporzes, weil man Opposition und Regierung damit klar trenne. Man werde den Gesetzesentwurf intensiv begutachten und Experten hinzuziehen, hieß es.

Die Abschaffung der Klagenfurter „Proporz-Stadtregierung“ und eine klare Trennung zwischen Opposition und Stadtregierung forderte am Freitag der Klagenfurter Gemeinderat Klaus-Jürgen Jandl (Liste Jandl). Der Stadtsenats sollte außerdem laut Jandl von sieben auf fünf, der Gemeinderat auf 35 Mitglieder reduziert werden.

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