Ernteausfälle: Obst wird zugekauft

Wegen der großen Ernteausfälle beim Obst nach dem späten Frost im Frühjahr müssen heimische Saft- und Mostproduzenten Obst zukaufen. Ob es aus anderen Bundesländern oder dem Ausland kommt, ist für Konsumenten allerdings meist nicht nachvollziehbar.

Am Zogglhof in St. Paul im Lavanttal wird Wert darauf gelegt, hochwertige Produkte zu produzieren. Heuer muss auch hier für die Säfte und Obstweine Obst aus Friaul Julisch-Venetien zugekauft werden. Die Konsumenten würden darauf hingewiesen, sagt Hans Köstinger vom Verein Mostbarkeiten. Er überzeugte sich selbst in Italien von der Qualität des zugekauften Obstes: „Wir haben es nach der Qualität und vor allem nach der Sorte ausgesucht. Die Säfte, die heuer angeboten werden, sollen nicht unbedingt von dem abweichen, was bei uns Standard ist.“

Eine Kennzeichnung - etwa auf den Etiketten - ist in Österreich im Saftbereich nicht gesetzlich vorgeschrieben, sagt Köstinger. Das müsste nach der Kennzeichnungsverordnung und nach dem Lebensmittelkodex geregelt werden.

Saft: Verarbeitung in Österreich ausreichend

Steht auf dem Etikett Saft oder Most „aus Österreich" heiße das noch gar nichts. Das Obst kann auch aus anderen Ländern importiert werden, ohne dass dies auf dem Etikett steht. Wörtlich heißt es in der Verordnung die geschützte geografische Angabe betreffend: "... es ist ein Agrarerzeugnis oder ein Lebensmittel, das in diesem begrenzten Gebiet erzeugt und/oder verarbeitet und/oder hergestellt wird. Er reicht somit aus, dass das Erzeugnis in dem Gebiet nur verarbeitet worden ist, das Grunderzeugnis aber aus einem anderen Gebiet stammt.“

Laut der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit reicht es somit aus, dass das Erzeugnis in Österreich verarbeitet wurde. Das Grunderzeugnis - also der Apfel, die Birne, die Marille - müsse aber nicht aus Österreich stammen.

Die 20 Betriebe, die dem Verein Mostbarkeiten angehören, wünschen sich dieselbe Regelung bei der Kennzeichnung von Säften, Most und Essig wie bei Wein und Obstweinen. Das Obst müsse aus Österreich kommen, was auch streng kontrolliert werde. Das Gütesiegel ist das Bundeswappen auf dem Flaschenverschluss.

Kauf beim Betrieb als Echtheitsgarantie

Laut Köstinger legt der Verein Mostbarkeiten großen Wert darauf, dass durch die neue Obstweinverordnung für den Konsumenten eine hundertprozentige Garantie gegeben sei, dass die Produkte tatsächlich das beinhalten, was auf deren Verpackung stehe. Wenn ein Konsument auf Nummer sicher gehen möchte, bleibe ihm derzeit eigentlich nur der Kauf direkt beim Betrieb und die persönliche Qualitätskontrolle, sagt Köstinger. So könne er sicherstellen, dass der Apfelsaft und Co. nicht industriell mit Konzentraten aus Asien hergestellt wurden.

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