Jagd gegen Willen von Waldbesitzer erlaubt

Ein Kärntner Waldbesitzer hat in seinem Wald die Jagd aus ethischen Gründen verbieten wollen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) lehnte den Jagdfreistellungsantrag nun ab. Der Grundbesitzer könne aber seinen Wald einzäunen, so der VfGH.

Der VfGH musste sich mit der Frage beschäftigen, ob ein Waldbesitzer die Jagd verbieten darf oder nicht. Ein Oberkärntner Waldbesitzer aus dem Bezirk Spittal legte zunächst Beschwerde bei den lokalen Behörden - bei Bezirkshauptmannschaft und Landesverwaltungsgericht - ein. Dort hatte er vorgetragen, dass er aufgrund seiner fast veganen Lebensweise die Jagd ablehne und sie auf seinem Grundstück verbieten wolle - mehr dazu in Kärntner Jagdgesetz im Visier des VfGH.

Von Tierschützern unterstützt

Vorerst blitzte der Mann mit seiner Beschwerde ab, denn das Kärntner Jagdgesetz sieht eine Jagdfreistellung aus ethischen Gründen nicht vor. In der Folge wanderte die Beschwerde zum VfGH. Eine Gesetzesaufhebung hätte weitreichende Folgen für die Jagd gehabt, sogar die Aufhebung des Jagdgesetzes wäre möglich gewesen.

Das Land Kärnten verteidigte die Zwangsbejagung, denn das Wild würde schnell lernen, dass in dem betreffenden Wald nicht gejagt werde, und dorthin abwandern. Das würde zu Krankheiten und Wildschäden führen, so die Argumente. Tierschützer unterstützten den Waldbesitzer und hofften auf einen positiven Entscheid des VfGH.

Grundbesitzer kann Wald einzäunen

Einer von ihnen ist Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken. In einer Aussendung am Freitag nahm er zum Entscheid des Höchstgerichts Stellung und sagte, die Zwangsbejagung werde aufrecht erhalten, obwohl in Ländern wie Frankreich, Luxemburg oder Deutschland bereits im Sinne von Grundbesitzern entschieden worden sei. Balluch kündigte nun den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.

Laut VfGH sei es „nicht unverhältnismäßig, wenn der Gesetzgeber für die Jagdfreistellung eines Grundstückes (...) dessen Umzäunung verlangt. Diese Regelung kann auch von jemandem, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, in Anspruch genommen werden.“

Tierschützer starten Bürgerinitiative

Der Wiener Tierschutzverein reagiert am Freitag in einer Aussendung und sagte, man sollte meinen, dass ein Grundstückseigentümer selbst entscheiden könne, ob in seinem Wald gejagt werde oder nicht. Es gebe eine Bürgerinitiative gegen die Zwangsbejagung, weil immer mehr Liegenschaftseigentümer keine Jagd auf ihrem Grund mehr wollen, so die Präsidentin des Tierschutzvereins, Madeleine Petrovic.

Jägerschaft „glücklich“

Freydis Burgstaller-Gradenegger, die Geschäftsführerin der Kärntner Jägerschaft, sagte, man sei glücklich über die Entscheidung. Sie gebe Hoffnung, weil zum Ausdruck gebracht wurde, dass der VfGH die Wichtigkeit der flächendeckenden Bejagung erkannt habe. „Angesichts der gesetzlichen Aufträge, der vorhandenen Wildstandsituation und Objektschutzwäldern ist es nötig, eine flächendeckende Bejagung gewährleisten zu können.“ Man unterscheide sich wesentlich von der Lage in den Ländern, in denen die Jagd aus ethischen Gründen untersagt werden könne.

Jagdreferent Gernot Darmann (FPÖ) sagte in einer Reaktion am Freitag, der Verfassungsgerichtshof anerkenne in seinem Urteil, dass das Jagdwesen in Kärnten gut organisiert sei, dass das Jagdgesetz einen strengen Rahmen für einen geordneten Jagdbetrieb schaffe und die Jäger eine volkswirtschaftlich wichtige Rolle bei der Abwehr von übermäßigen Verbissschäden in den Schutzwäldern spielen.