Erfundener Mord: FPÖ-Politiker zog Klage zurück

Im Strafprozess rund um ein von der FPÖ verbreitetes Mord-Gerücht in einem Asylwerberheim in Treffen hat es am Dienstag eine Einigung gegeben. Die Klage eines Kommunalpolitikers gegen eine Leserbriefschreiberin wurde zurückgezogen.

Brigitte Hopfgartner, eine pensionierte Lehrerin, hatte einen Leserbrief geschrieben und einem FPÖ-Gemeinderat Lüge vorgeworfen, weil er diese Gerüchte von einem angeblich vertuschten Mord an einem Syrer im Treffner Asylheim weiterverbreitet hatte. Der FPÖ-Politiker klagte daraufhin, mehr dazu in Erfundener Mord wird weiterverhandelt. In und vor dem Gericht herrschte eine Art Schlachtenbummlerstimmung, viele Medienvertreter waren anwesend. Die Beschuldigte hatte auch einen ihrer Schützlinge mitgebracht.

Statt „infame Lüge“ nun „Unwahrheit“

Sie war beim Prozess am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt bereit, den Vorwurf der „infamen Lüge“ zurückzunehmen, „nachdem ich darüber aufgeklärt worden bin, was der Unterschied zwischen Lüge und Unwahrheit ist“. Vor Richter Norbert Jenny, der sich als Streitschlichter betätigte, einigte man sich schließlich darauf, dass die Beklagte ihre Wortwahl bedauere, daraufhin wurde die Klage vom FPÖ-Politiker zurückgezogen. So dauerte der Prozess nur wenige Minuten, Zeugen mussten nicht mehr aussagen.

„Keine Entschuldigung“

Entschuldigen werde sie sich aber nicht, betonte Hopfgartner, die meinte, sie habe für die Beilegung weit über ihren Schatten springen müssen: "Ich habe nur das Wort Lüge zurückgenommen. Aber das ist die juristische Spitzfindigkeit. Den Inhalt nehme ich nicht zurück. „Ich werde auch in Zukunft nicht den Mund halten“, so die pensionierte Lehrerin, die jetzt ehrenamtlich in der Diakonie in Treffen tätig ist.

Unterschied zwischen Lüge und Unwahrheit

Klägeranwalt Hans Gradischnig sagte über den Unterschied zwischen Lüge und Unwahrheit: „Es gibt oberstgerichtliche Entscheidungen, dass der Vorwurf der Lüge das normale Maß, das sich ein Politiker gefallen lassen muss, übersteigt. Die Lüge ist die bewusste Unwahrheit. Die Unwahrheit kann unbewusst sein. Ich bekomme etwas erzählt was nicht wahr ist, mir ist das aber nicht bewusst.“ Damit ging der Prozess wegen übler Nachrede ohne Urteil zu Ende. Jede Seite trägt ihre Anwaltskosten selbst.

Gerücht weiterverbreitet

Das Gerücht war vom damaligen FPÖ-Obmann Christian Ragger ausgegangen. Er hatte am 1. Oktober 2015 in einer Aussendung behauptet, ein syrischer Christ sei in dem Flüchtlingsheim ums Leben gekommen, es gebe Hinweise auf Mord. Ein Teil dieser Gerüchte wurde Ragger von dem freiheitlichen Gemeinderat zugetragen. Laut Landespolizeidirektion und Flüchtlingsreferat des Landes Kärnten hatte es allerdings keinen Todesfall im Flüchtlingsheim gegeben und schon gar keinen Mord - mehr dazu in FPÖ-Mordgerücht indirekt Fall für Gericht.